Am Samstag, den 30. August 2014 um 11 Uhr 35 hielt mich eine Polizeistreife bei Franzensfeste an. Der Polizist, der sich weigerte, seinen Namen zu nennen, wusste nicht, dass es das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache gibt – er sprach es mir ab. Er sei seit vier Jahren hier, von einem diesbezüglichen Gesetz wisse er nichts. In sehr unhöflichem Ton wiederholte er, hier sei Italien; auch aus Geldmangel werde er keinen Deutschkurs besuchen! Später kam der Kollege hinzu, offensichtlich deutscher Muttersprache. Kennzeichen des Polzeiautos: F 9348.
Hierzu ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie ist es möglich, dass jemand seit vier Jahren in Südtirol Polizeidienst versieht und nie auf die Existenz des Rechtes auf Gebrauch der Muttersprache aufmerksam gemacht wurde?
2. Habe ich nicht das Recht, den Namen des Polizisten zu erfahren?
3. Wird die Führungsspitze der Polizeikräfte aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der Sprachbestimmungen endlich gewährleistet wird?
L.-Abg. Eva Klotz
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol
Bozen, 1. September 2014
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