Es ist wohl der beste Beweis dafür, wie weit das Recht auf Zweisprachigkeit bereits mit Füßen getreten wird, wenn bei Bauarbeiten bei einer deutschen Mittel- bzw. Oberschule, die das Land Südtirol durchführen lässt, alles, inklusive Bauauftrag, Sicherheitsbeauftragten usw. nur einsprachig italienisch an der Baustelle angebracht ist. „Wie glaubwürdig ist eine landeseigene Beschwerdestelle für die Missachtung der Zweisprachigkeit, wenn selbst das Land sie nicht einhält?!“, fragt sich sicher nicht nur Heimatbundobmann Roland Lang.
In der Armando-Diaz-Straße in Bozen wird bei der Stifter-Mittelschule eine unterirdische Turnhalle und eine Tiefgarage für die Mittelschule und das deutsche wissenschaftliche „Lyzeum Walther von der Vogelweide“ gebaut. Laut Gesetz müssen die Hinweise auf den Bauherrn, Sicherheitsbeauftragten usw. zweisprachig sein. Dies umso mehr, wenn der Bauherr eine öffentliche Institution ist.
Die Warntafeln beim Eingang zur Baustelle sind alle einsprachig italienisch. Selbst die Angaben über den Sicherheitsbeauftragten, die Baufirma usw. sind einsprachig italienisch. Selbstverständlich müsste aber das dort angebrachte einsprachige Schild „Wegen Bauarbeiten geschlossen“ auch in der zweiten Landessprache angebracht werden. Gleiches Recht für alle!
Der Südtiroler Heimatbund wird die Beschwerdestelle für Sprachangelegenheiten über diese Missachtung der Zweisprachigkeit bei einer landeseigenen Baustelle informieren. Ob damit die Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht schnellstens bereinigt wird, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.
Roland Lang,
Obmann des Südtiroler Heimatbundes