Archiv

Tag der deutschen Sprache: SÜD-TIROLER FREIHEIT stellt ihre Aktion „Recht auf Muttersprache“ vor.

Allgemein, Archiv
Allgemein, Archiv
Archiv

Tag der deutschen Sprache: SÜD-TIROLER FREIHEIT stellt ihre Aktion „Recht auf Muttersprache“ vor.

BOZEN – Anlässlich des 14. Tages der deutschen Sprache am 13. September 2014 hat heute die SÜD-TIROLER FREIHEIT ihre Aktion „Recht auf Muttersprache“ vorgestellt. In Südtirol steht dieses Recht den drei Sprachgruppen gesetzlich zu. Das Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574 besagt, dass jeder Südtiroler Bürger das Recht hat, sich im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung sowie mit Konzessionsunternehmen, die ihren Sitz in Südtirol haben, seiner Muttersprache zu bedienen.

Immer wieder ist zu beobachten, dass gegen dieses Recht verstoßen wird. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Italienische Post. Eine Überprüfung hat ergeben, dass in der Bozner Zentrale diverse Formulare und Erlagscheine sowie sonstige Hinweise an die Kunden ausschließlich in italienischer Sprache aufliegen. Ein weiteres Beispiel ist die Versicherung UnipolSai. Die Bitte eines Kunden, in seiner deutschen Muttersprache angeschrieben zu werden, wurde von dieser Firma abgelehnt, mit der Begründung überzeugt zu sein, nicht gegen das Sprachgesetz zu verstoßen. Gegen die beiden Unternehmen haben nun Vertreter der SÜD-TIROLER FREIHEIT beim Verwaltungsgericht Bozen Rekurs auf Grund des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit eingebracht (Cristian Kollmann gegen die Italienische Post, Roland Lang gegen die Versicherung UnipolSai). Die Verhandlung findet am 23. September statt.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT begründet ihre Entscheidung folgendermaßen: „Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist, besonders in einem fremdnationalen Staat, keine Selbstverständlichkeit. Unser Anliegen besteht darin, dass mit unseren Rekursen Präzedenzfälle geschaffen werden, mit denen die öffentliche Verwaltung sowie Konzessionsunternehmen mit Sitz in Südtirol zur Einhaltung dieses Rechtes angehalten werden. Ein Recht, von dem niemand Gebrauch macht, stirbt. Und dies kann nicht im Interesse der Südtiroler sein, denn mit dem Erlöschen des Rechts auf den Gebrauch des Deutschen verliert Südtirol über kurz oder lang auch den Anspruch auf die Autonomie – von der Selbstbestimmung ganz zu schweigen“.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird auch in Zukunft öffentliche Ämter auf die Einhaltung des Sprachgesetzes hin überprüfen. Unter jenen Fällen, in denen Überprüfungen bereits stattgefunden haben, sind auch einige positiv hervorzuheben: Die Agentur für Einnahmen in Meran und das Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF) in Bozen. Was jedoch praktisch durchwegs in den Ämtern fehlt, ist der verpflichtende Hinweis an die Bürger, dass diese das Recht haben, ihre Muttersprache zu gebrauchen (D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574, Kapitel II, Artikel 3, Absatz 3). Die SÜD-TIROLER FREIHEIT hat sich Exemplare dieses Hinweises anfertigen lassen und wird diese, mit der Bitte sie anzubringen, den betreffenden Ämtern überreichen.

Die Gruppe der Aktion „Recht auf Muttersprache“ der SÜD-TIROLER FREIHEIT:

Barbara Klotz
Christoph Mitterhofer
Cristian Kollmann
Meinrad Berger
Myriam Atz Tammerle
Roland Lang
Stefan Zelger
Werner Thaler

SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol

Untenstehend der Hinweis, den die SÜD-TIROLER FREIHEIT den zur Zweisprachigkeit verpflichteten Institutionen anbieten wird:

Archiv, Christoph Mitterhofer, Cristian Kollmann, Myriam Atz Tammerle, Stefan Zelger, Werner Thaler
Anlässlich der Amplatz-Gedenkfeier: Heimatbund fordert Öffnung der italienischen Archive
Komponist der Tiroler Landeshymne geehrt

Das könnte dich auch interessieren