Durch Anfrage im österreichischen Nationalrat wurde Außenminister Kurz mit dem Fall der Hausdurchsuchungen bei der SÜD-TIROLER FREIHEIT in Zusammenhang mit dem selbstverwalteten Selbstbestimmungs-Referendum im Herbst 2013 befasst (Anlage). Es geht darum, ob die Rechtsstaatlichkeit der italienischen Justiz eingehalten wurde und ob diese polizeistaatliche Vorgehensweise Anlass ist, die Schutzfunktion Österreichs für Südtirol aktiv zu betreiben bzw. entsprechende diplomatische Schritte zu setzen.
In seiner Antwort (Anlage) bestätigt der Minister, die beschriebenen Vorgänge seien ihm bekannt, er habe die Anfrage der Südtiroler Landesregierung zur Kenntnis gebracht. Diese habe genannte Vorgänge bisher jedoch nicht im Zusammenhang mit der Frage der Schutzfunktion mit Österreich thematisiert. Deshalb stellt die SÜD-TIROLER FREIHEIT folgende Fragen:
1. Hat sich die Landesregierung mit der Angelegenheit befasst?
2. Gedenkt sie, genannten Anlassfall im Sinne der Schutzfunktion Österreichs vorzubringen?
3. Wenn Nein, warum nicht?
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend die Anfrage und die Anhänge als pdf-Datei. Die Antwort wird ebenfalls hier veröffentlicht.
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