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Fragestunde November 2014: Verordnung Zusammenlegung von Altersheimen

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Fragestunde November 2014: Verordnung Zusammenlegung von Altersheimen

Gemeindeeigene Altersheime werden aus Spargründen gezwungen, sich zu einem Konsortium zusammen- oder einer anderen Körperschaft wie Bezirksgemeinschaft anzuschließen. Zahlreiche Gemeinden wehren sich. Sie sind überzeugt, die Kosten steigen, wenn die Verwaltung (Direktor, Verwaltungsrat, Sekretariat) gestärkt wird.

Da der Bürgermeister ehrenamtlich als Präsident, der Gemeindesekretär für eine kleine monatliche Zulage als Direktor fungiert und im Heim eine Teilzeitkraft die Verwaltung erledigt, konnte viel eingespart werden. Es wurden also zusätzliche Pflegekräfte eingestellt. Dies ist zum Wohl der Heimbewohner. Die Pflegedienstleister befürchten, durch Einsetzen von Direktoren und Verwaltungsräten steigen die Verwaltungskosten, so dass beim Pflegepersonal eingespart werden muss.

1. Warum will man Strukturen, die gut arbeiten, nicht so belassen, wie sie sind?

2. Von wem geht der Druck zur Zusammenlegung aus und warum?

L.-Abg. Dr. Eva Klotz

L.-Abg. Sven Knoll

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

SÜD-TIROLER FREIHEIT – Landtagsklub

Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:

Antwort:

Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Eva Klotz, Sven Knoll
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