Die SÜD-TIROLER FREIHEIT fordert den Landtag mittels Begehrensantrag dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Bahninfrastrukturen an das Land übergehen sollen. Süd-Tirol habe mit der Reaktivierung bzw. Sanierung der Vinschgerbahn bewiesen, dass die Infrastrukturen beim Land besser aufgehoben sind als beim italienischen Staat.
Im Vinschgau ging die dortige Bahnstrecke 1999 in das Eigentum des Landes Süd-Tirol über. In den Jahren 2000 bis 2004 wurde sie unter der Führung der Süd-Tiroler Transportstrukturen AG generalsaniert. Seither wird die Bahnstrecke vorbildlich und zur Zufriedenheit der Bevölkerung geführt.
„Im Pustertal stellt sich die Situation anders dar“, weiß Landtagsabgeordneter Bernhard Zimmerhofer. Zwischen 2008 und 2010 koordinierte die Südtiroler Transportstrukturen AG eine durch das Land Südtirol finanzierte Gesamtsanierung der Pustertalbahn auf Grundlage eines Pachtvertrages. „Dank mehrerer Maßnahmen durch das Land verdreifachten sich innerhalb von fünf Jahren die Fahrgastzahlen. Allerdings geht die generalsanierte Infrastruktur nach Ablauf des Pachtvertrages wieder an den Staat zurück“, so Zimmerhofer.
„Mehr als unbefriedigend stellt sich die Situation im Unterland dar. Hier kann man von einem Halbstundentakt nur träumen“, kritisiert Fraktionssekretär Stefan Zelger. Über ein halbes Jahr lang blieb die Strecke von 9.06 Uhr bis 11.36 Uhr, also geschlagene zweieinhalb Stunden, wegen vermeintlicher Wartungsarbeiten gesperrt. Für Einheimische wie für Touristen war es am Vormittag nicht möglich, mit dem Zug in die Hauptstadt zu kommen. Dabei hielt es die Schienenbetreibergesellschaft RFI auch nicht für notwendig, die Bevölkerung über die vermeintlichen Arbeiten und die Dauer der Sperrung zu informieren.
Die SÜD-TIROLER FREIHEIT will nun über einen Begehrensantrag erreichen, Landesregierung zu beauftragen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass sämtliche Eisenbahninfrastrukturen in Süd-Tirol an das Land übergehen.
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol
Landtagsklub
Hier finden Sie den Begehrensantrag im Wortlaut: