Allen Abgeordneten des österreichischen Nationalrates sowie des Südtiroler Landtags hat der Südtiroler Heimatbund das Rechtsgutachten zum Selbstbestimmungsrecht zugeschickt. Das „Rechtsgutachten über die Geltung des Selbstbestimmungsrechtes für die Südtiroler Volksgruppe“ wurde auf Ersuchen des SHB von Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler im Oktober dieses Jahres geschrieben und ist damit brandaktuell. Das in einer Broschüre veröffentlichte Dokument kann unter www.suedtiroler-freiheitskampf.net kostenlos angefordert werden.
Der Südtiroler Heimatbund hat folgendes Begleitschreiben beigelegt:
Sehr geehrte Volksvertreter, liebe Südtiroler/ Österreichische Landsleute!
Am 3. Mai 2014 war in der Tageszeitung „Dolomiten“ ein Interview mit dem österreichischen Außenminister Sebastian Kurz erschienen, in welchem dieser alle jene, welche für das Recht auf Selbstbestimmung Südtirols eintreten, als Phantasten und „Ewiggestrige“ abqualifizierte.
Bei vielen unserer Landsleute in Südtirol, aber auch bei vielen unserer Freunde in Nordtirol und im übrigen Österreich hat dieses Interview Bestürzung ausgelöst. Man fragte sich, wie ein österreichischer Minister aus eigener Machtvollkommenheit gültige Beschlüsse und Bekenntnisse des Österreichischen Nationalrates und des Nordtiroler Landtages zu dem Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler einfach als ungültig ansehen konnte. Wir alle waren wie vor den Kopf geschlagen, dass Minister Kurz den Südtirolern auch vorgeben wollte, auf welche Menschenrechte sie verzichten sollen.
Gott sei Dank hat der Südtiroler Landtag darauf am 9. Oktober 2014 auf Antrag der „Süd-Tiroler Freiheit“, aber auch mit den Stimmen der regierenden „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) sowie der Oppositionsparteien der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe und einer Reihe von Vertretern der italienischen Sprachgruppe, in sehr klarer Weise reagiert. Er beschloss:
Mit 31 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme:
„ Der Südtiroler Landtag unterstreicht, dass Süd-Tirol gegen den Willen der Bevölkerung vom Vaterland Österreich abgetrennt wurde und bezeichnet die unfreiwillige Angliederung Süd-Tirols an Italien als Unrecht.“
Mit 26 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen:
„Der Südtiroler Landtag bekennt sich zu den UN-Menschenrechtspakten und bekräftigt das in Artikel 1 verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker auch für Süd-Tirol.“
Der von ehemaligen Südtiroler Freiheitskämpfern und politischen Häftlingen der Sechzigerjahre gegründete „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) hat darüber hinaus einen international anerkannten Fachmann, Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler, gebeten, in einem Gutachten zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.
Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler hatte 1957 seine universitäre Laufbahn als Assistent des berühmten Staatsrechts- und Völkerrechtslehrers Univ.-Prof. Dr. Felix Ermacora begonnen, war von 1963 bis 1966 im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes tätig gewesen und war dann zum o. Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Innsbruck berufen worden. 25 Jahre lang leitete er auch das Institut für Föderalismusforschung in Innsbruck. Seit 1996 ist Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler Wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Er ist auch Träger zahlreicher Preise und Ehrungen und Mitglied zahlreicher wissenschaftlicher Gesellschaften und Beiräte. Er hat zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zu staats- und verfassungsrechtlichen Fragen sowie zu Fragen der Menschenrechte einschließlich des Rechtes auf Selbstbestimmung veröffentlicht.
Nun liegt sein Rechtsgutachten vor, welches wir Ihnen in der Anlage überreichen. Der Völkerrechtsexperte weist in klarer und leicht verständlicher Form nach, dass es keinen Verzicht oder Verbrauch des Selbstbestimmungsrechts Südtirols gibt.
Pernthaler weist auch nach, dass auch im Rahmen der EU von einer Aufhebung der Grenzen zwischen den Landesteilen Tirols keine Rede sein kann, dass die EU einen Verbund von Nationalstaaten darstellt und darüber hinaus auch einen „Eurozentralismus“ eingeführt hat. Bei der „Europaregion Tirol“ handelt es sich laut Pernthaler um eine „politische Minimallösung“.
Abschließend stellt der Gutachter klar, dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht nur den Staatsnationen, sondern „jedem Volk und jeder Volksgruppe“ zukommt und dass weder das „innere“ noch das „äußere Selbstbestimmungsrecht“ Südtirols durch die Autonomie aufgehoben oder verbraucht worden ist.
Pernthaler weist aber auch darauf hin, dass die Nationalstaaten nach Möglichkeit die Umsetzung des Menschenrechtes auf Selbstbestimmung zu verhindern suchen.
Damit wird klar, dass dieses Recht in einem politischen Prozess durchgesetzt werden muss.
In diesem Zusammenhang bekommt eine Meinungsumfrage, welche die Südtiroler überparteiliche „Arbeitsgruppe für Selbstbestimmung“ von dem renommierten italienischen Meinungsforschungsinstitut DEMETRA aus Mestre unter Italienern in ganz Italien mit Ausnahme von Südtirol und dem Trentino durchführen hatte lassen, eine ganz neue Bedeutung.
Dieser am 2. Mai 2014 der Öffentlichkeit vorgestellten Umfrage zufolge sind nämlich 71,8 Prozent der Italiener in ganz Italien mit der Selbstbestimmung für Südtirol einverstanden!
Das Pernthaler-Gutachten ist ein hochinteressantes Papier, welches wir hiermit Ihnen in der Hoffnung übergeben, dass auch Sie auf der politischen Ebene die Debatte um die Zukunft unserer Heimat neu beleben werden.
Über eine Rückmeldung Ihrerseits und Ihre Meinung dazu würden wir uns sehr freuen.
Roland Lang Sepp Mitterhofer
Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ Freiheitskämpfer und Ehren-Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“
Das Rechtsgutachten zum Nachlesen: