In Zusammenhang mit der Entscheidung, den Behinderten- Transportdienst einem Unternehmen aus Apulien zu übertragen, herrscht allseits große Unsicherheit. Am 2. 11. sollte der neue Dienst starten. Angeblich will genanntes Unternehmen einige Begleitpersonen und Fahrzeuge der Lebenshilfe, die bisher diesen Dienst mit großer Umsicht und zur Zufriedenheit von Betreuten wie Personal versehen hat, übernehmen.
Wenn ja, zu welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien werden wie viele Personen und Fahrzeuge übernommen? Wie werden die Begleiter bezahlt?
Was geschieht mit den anderen der bisher ca. 70 eingesetzten Begleitpersonen?
Angeblich braucht der neue Dienstleister für seine Busse, die nicht so ausgestattet sind wie jene der Lebenshilfe, im Unterschied zu dieser, keine Lizenz. Stimmt das? Wenn ja, warum nicht?
Warum hat das Land genannten Dienst neu ausgeschrieben?
Kann es bei Nichterfüllung von Kriterien, z. B. Deutschkenntnisse, einen Rückzieher machen?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
Lt. Abg. Bernhard Zimmerhofer 24. 10. 2014
Antwort: