Die neue gesamtstaatliche Reform des Gesundheitswesens sieht für die öffentlichen Krankenhäuser eine Mindestanzahl von Geburten und die ständige Präsenz eines Gynäkologen, eines Anästhesisten und eines Kinderarztes vor. Gesetze sind nirgends auf der Welt unumstößlich, und in Italien schon gar nicht. Gerade in diesem Staat werden nach einer entsprechenden Eingabe in Rom immer wieder schnell Ausnahmeregelungen gefunden und Gesetzesänderungen vorgenommen.
Die neue Sparmaßnahme betrifft die Bürger des Wipptales, des oberen Pustertales und des Vinschgaus gleichermaßen. Sollte es wirklich so weit kommen, dass die peripheren Krankenhäuser oder wichtige Abteilungen in diesen geschlossen werden, werden sich die Wartezeiten in den zentralen Krankenhäusern noch einmal verlängern. Womöglich vergeht dann für den einen und anderen Patienten wertvolle Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann.
Fragen an die Landesregierung:
1) Für das Gesundheitswesen hat das Land Südtirol primäre Zuständigkeit. Muss sich das Land an die gesamtstaatliche Reform des Gesundheitswesens halten oder darf es für sich eine eigene Regelung (siehe Forderungskatalog des ASGB) festlegen?
2) Bei wie vielen Neugeborenen (prozentuell auf die Gesamtzahl der Geburten) ist es in den letzten 10 Jahren im Krankenhaus von Sterzing wegen der Rufbereitschaft der Ärzte bei der Geburt zu einer Behinderung gekommen? Wie sieht es bei den großen Krankenhäusern aus? Bei wie vielen Neugeborenen ist es im selben Zeitraum trotz der ständigen Anwesenheit der erforderlichen Ärzte bei der Geburt zu einer Behinderung gekommen?
3) Wie sieht es mit der Sicherheit für Mutter und Kind aus, wenn es zum Tod oder einer Behinderung des Neugeborenen kommt, weil der Weg ins Krankenhaus zu lange gedauert hat? Wer übernimmt dann die Haftung?
4) Wie viel kostet überhaupt eine Geburt in den verschiedenen Krankenhäusern?
5) Was passiert mit der Kinderstation im Sterzinger Krankenhaus? Wird diese ebenfalls aufgelöst?
6) Die Chirurgieabteilung in Sterzing hat einen sehr guten Ruf, auch weit über das Wipptal hinaus. Laut Dr. Pfitscher belegt die Pasdera-Studie, dass diese Abteilung in puncto Kosteneffizienz landesweit an der Spitze liegt. Warum soll die Chirurgieabteilung in Sterzing abgebaut werden?
7) Was passiert, wenn ein Wipptaler einen Herzinfarkt erleidet? Minuten entscheiden. So war es unlängst auf einem Plakat beim Hausarzt zu lesen.
8) Wenn, wie die Landesregierung in den Medien betont, durch die Umsetzung der Sanitätsreform keine Arbeitsplätze verloren gehen, wo liegt dann das Sparpotenzial?
9) Sollte das Sterzinger Krankenhaus, wenn es zu einer Tagesklinik zusammengeschrumpft ist, kaum noch überlebensfähig sein, wird es dann von der öffentlichen Hand bezuschusst oder droht ihm die endgültige Schließung?
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
L.-Abg. Sven Knoll
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