2014 wurde vom österreichischen Gesetzgeber eine neue Rechtsvorschrift erlassen, welche die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur regelt. Ausdrücklich wird darin auch auf die Umsetzung des Unionsrechts verwiesen, welches die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorsieht. In Italien ist diesbezüglich angeblich noch keine Regelung erfolgt, weshalb das Berufsbild nicht anerkannt werden kann.
Hiezu ergeben sich folgende Fragen:
1. Stimmt es, dass das Berufsbild des medizinischen Masseurs und des Heilmasseurs in Süd-Tirol nicht anerkannt werden kann? Wenn ja, warum?
2. Widerspricht die fehlende Anerkennung nicht dem Unionsrecht?
3. Welche Möglichkeiten hat Süd-Tirol, durch eine eigene Gesetzgebung, die sich auf das Gebiet der autonomen Provinz Bozen beschränkt, eine Anerkennung dieses Berufsbildes vorzunehmen?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Eva Klotz
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:
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