Die SÜD-TIROLER FREIHEIT hat über ihren Rechtsanwalt Canestrini Berufung gegen die Verurteilung dreier ihrer Exponenten im Besenprozess eingelegt. „Die Freiheit politische Aktionen zu setzten und das Recht auf freie Meinungsäußerung müssen mehr zählen als ein Gesetz, welches von den Faschisten erlassen wurde“, so die einhellige Meinung der Landtagsabgeordneten Sven Knoll und Eva Klotz, sowie des rechtlichen Vertreters der Bewegung Werner Thaler. Sie wurden für die Plakataktion im Herbst 2010 unlängst zu einer Geldstrafe von je 3.000 Euro verdonnert.
Für die SÜD-TIROLER FREIHEIT war und ist das sogenannte „Besenplakat“ bildlicher Ausdruck für den alten deutschen Spruch „Kehraus“. „Die Bewegung hat auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des umstrittenen Plakates und während des gesamten Prozesses betont, dass sich die Aktion ausdrücklich nicht gegen die Italiener, den Staat oder die italienische Fahne richtet“, so Werner Thaler. „Die Aktion sollte vielmehr symbolisieren, dass 80 Jahre nach der Annexion Süd-Tirols durch Italien die Zeit für den Abschied gekommen sei und Süd-Tirol neue Wege beschreiten müsse“. Als Beispiele für die Aktualität der Forderung wurden damals die Staatsverschuldung, Mafia, Korruption, faschistische Relikte, Bürokratie usw. angeführt.
Die SÜD-TIROLER FREIHEIT interpretiert die Verurteilung im Besenprozess zudem als eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz. Jahr für Jahr weist die Bewegung erfolglos auf die Verbreitung von faschistischen Devotionalien, wie z.B. den Duce-Kalender oder den Mussolini-Wein, hin. Dabei wird die italienische Flagge oftmals mit dem Konterfei Mussolinis oder dem faschistischen Liktorenbündel abgebildet. Hier bleibt die italienische Justiz aber untätig!
Ein Besen scheint für den Staat ein schlimmeres Symbol darzustellen, als das Antlitz Mussolinis oder das Liktorenbündel!
Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird nun alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um sich gegen das Urteil zur Wehr zu setzen!
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol