Für die Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Myriam Atz Tammerle, ist es unverständlich, warum der Regionalrat die Behandlung des neuen Gemeindewahlgesetzes nicht an die einzelnen Provinzen delegiert. Atz Tammerle ist nämlich der Überzeugung, dass die Provinzen die neuen Bestimmungen viel tiefgreifender und zugeschnittener ausarbeiten können.
Der neue Gesetzentwurf beinhalte in den Bestimmungen bereits Unterschiede zwischen den beiden Provinzen. Daher wäre es, so Atz Tammerle, sinnvoller, wenn sich der jeweils zuständige Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen würde. Statt im Dienste der Bürger tatkräftig zu arbeiten, würden im Regionalrat Zeit und Energie verprasst, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Zudem vermisst Atz Tammerle Einwände von Seiten der Gemeinden oder des Süd-Tiroler Gemeindenverbandes.
Die Landtagsabgeordnete fordert: „Der Regionalrat soll sich von seiner Machtversessenheit lösen und die Ausarbeitung dieses Gemeindewahlgesetzes an die einzelnen Provinzen abgeben, damit ein umsetzbares Ergebnis erzielt wird, mit welchem auch die betroffenen Gemeinden zurecht kommen. Hierbei soll das Wohl der Bevölkerung im Vordergrund stehen, die Tätigkeiten in den Gemeinden dürfen durch die gesetzlichen Neuerungen nicht behindert werden.“
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle