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Vom NISF Bruneck hat ein Süd-Tiroler deutscher Muttersprache ein Antwortschreiben zu seinem Ansuchen um Familiengeld erhalten. Dieses Antwortschreiben ist dieser Anfrage beigefügt und ausschließlich in italienischer Sprache formuliert. Dies ist um so unverständlicher, als es die Unterschrift von einer Sachbearbeiterin mit deutschem Namen trägt.
Fragen an die Landesregierung:
1. Wie kann so etwas passieren, wo doch jeder Bürger in Süd-Tirol das Recht auf den Gebrauch seiner Muttersprache hat?
2. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um diesen wiederholten Rechtsbruch endgültig zu unterbinden?
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:
Antwort im Plenum: