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Recht auf Gebrauch der Muttersprache: Verletzungen beim Sanitätsbetrieb

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Die SÜD-TIROLER FREIHEIT kritisiert Verletzungen des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache beim Sanitätsbetrieb und hat diesbezüglich eine Anfrage im Landtag eingereicht. Immer wieder kommt es vor, dass Patienten Befunde oder andere wichtige Dokumente nur in italienischer Sprache ausgestellt bekommen. Dabei hat jeder Süd-Tiroler Bürger das Recht, sich im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung seiner Muttersprache zu bedienen. Dies gilt auch im Schriftverkehr!

Dieses Recht stellt eine grundlegende Säule des Autonomiestatuts dar. Es ist bezeichnend, dass es auch 42 Jahre nach Verabschiedung des Paketes und über 25 Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Dekrete immer wieder zu Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht bei öffentlichen Ämtern oder Konzessionsbetrieben kommt. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wurde erst heute wieder auf einen Fall aufmerksam gemacht, wo ein deutschsprachiger Mitarbeiter der Vormerkungsstelle des Sanitätsbetriebes einem Patienten, ebenfalls deutscher Muttersprache, Dokumente nur in italienischer Sprache aushändigte.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT will deshalb von der Landesregierung in Erfahrung bringen, warum solche Vorfälle, trotz wiederholter Anfragen und Proteste der Abgeordneten der SÜD-TIROLER FREIHEIT, immer wieder vorkommen. Die Bewegung will außerdem eine Antwort auf die Frage, was die Landesregierung zu unternehmen gedenkt, damit das Recht auf Gebrauch der Muttersprache endlich garantiert wird und nicht immer wieder erstritten werden muss.

Stefan Zelger,
Sekretär der Landtagsfraktion der SÜD-TIROLER FREIHEIT

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