Das Pusterer Unternehmen Rienzbau AG (die vor wenigen Jahren Konkurs angemeldet hat) hat in Oberrasen das Mehrfamilienhaus „Rebecca“ mit 34 Kleinwohnungen errichtet. Laut Gesetz müssen 60 % der Wohnungen für Einheimische reserviert werden.
Alt-Bürgermeister Karl Messner hat aber „vergessen“, diese Bindung in der Benutzungsgenehmigung eintragen zu lassen. Die Baufirma hat in der Folge die Wohnungen vorwiegend an Italiener verkauft, die sie für Urlaubszwecke nutzen. Der Bürgermeister hat sich dann im Rahmen einer Art Selbstanzeige um die nachträgliche Bindung bemüht, damit 14 Wohnungen die Benutzungsgenehmigung entzogen werden können. Es folgten jahrelange Rechtsstreitigkeiten, wobei schlussendlich der Staatsrat in Rom die Annullierung der Benutzungsgenehmigung durch die Gemeinde wieder aufgehoben hat. Somit haben die Bürger von Rasen-Antholz den doppelten Schaden: zum einen die hohen Prozesskosten, zum anderen sind die Wohnungen für die Einheimischen verloren.
Fragen an die Landesregierung:
a) Warum wurde nur 14 Wohnungen die Benutzungsgenehmigung entzogen, wenn eigentlich 60 % der 34 Wohnungen (also 20 Wohnungen) gebunden werden sollten?
b) Wie ist es möglich, dass ein so wichtiger Punkt einer Entscheidung von einem öffentlichen Organ (Bürgermeister) einfach „vergessen“ werden kann, und ohne dass dies dem Gemeindeausschuss oder dem Gemeinderat nicht aufgefallen ist?
c) Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit solche „Vergesslichkeiten“ bei formellen Abläufen in den Gemeinden nicht mehr vorkommen können?
d) Mit welchem finanziellen Schaden hat die Gemeinde bzw. der Steuerzahler durch diesen Fehler zu rechnen?
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
L.-Abg. Sven Knoll
Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:
Untenstehend die Antwort des zuständigen Landesrates: