Bereits seit Jahren wird in Süd-Tirol eine heftige Diskussion über die Bewahrung der historischen Bausubstanz und den Erhalt der typischen Ortsbilder geführt. Anlass sind architektonische „Sünden“, welche oftmals nicht in das altgewachsene Ortsgefüge passen. Mit dem Ensembleschutzgesetz sollten erste Schritte in die Wege geleitet werden, um den Bestand des schützenswerten Architekturerbes in Süd-Tirol zu erfassen und in der Folge zu bewahren. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT will nun in Erfahrung bringen, ob in der Zwischenzeit alle Gemeinden den Ensembleschutzplan ausgearbeitet haben.
Das Ensembleschutzgesetz des Landes räumt den Gemeinden die alleinige Verantwortung ein. Laut Art. 25 des Landesraumordnungsgesetzes 13/1997 wurden alle Gemeinden dazu aufgerufen, binnen April 2006 ein Verzeichnis der baulichen Liegenschaften zu erstellen, die unter Ensembleschutz zu stellen sind. Leider sind in der jüngeren Vergangenheit viele Gemeinden diesem Termin nicht nachgekommen. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT möchte deshalb von der Landesregierung wissen, welche Gemeinden bereits einen Ensembleschutzplan erstellt haben, welche säumig sind und welche mit der Ausarbeitung in der Zwischenzeit begonnen haben.
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol
Landtagsklub