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Herr B.K. aus Vahrn schildert, dass er am 24. November, gegen 21 Uhr, mit seinem Auto in der Buozzi-Straße in Bozen angehalten und von Beamten der Finanz kontrolliert wurde. Trotz mehrfacher Aufforderung wurde ihm dabei das Recht verwehrt, in seiner deutschen Muttersprache zu sprechen.
Als Antwort bekam er mitgeteilt: „siamo in Italia“ und „tu non hai nessun diritto“. Ein Beamter ließ sich scheinbar sogar zur Aussage hinreißen, dass er für sein Benehmen bestraft werden sollte, weil er nicht gewillt war Italienisch zu sprechen.
Die Gefertigten stellen daher die
Anfrage:
- Wer waren die Beamten, die die Kontrolle durchgeführt haben? Sind diese im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises und werden sie dafür entlohnt?
- Warum dauert eine reguläre Verkehrskontrolle auffallend länger, wenn man darum bittet, mit dem Beamten in deutscher Sprache kommunizieren zu können? Stand die Forderung des Fahrers, Deutsch sprechen zu wollen, in Zusammenhang mit der angedachten Durchsuchung des Kofferraums?
- Wie kann es sein, dass italienische Beamte noch immer nichts vom Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache wissen bzw. dieses Recht missachten? Was wird die Landesregierung dagegen tun?
Tirol, am 29. Dezember 2014.
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz-Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
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