Archiv

Fragestunde November 2014: Mangelnde Deutschkenntnisse des Krankenhauspersonals

Allgemein, Archiv
Allgemein, Archiv
Archiv

Fragestunde November 2014: Mangelnde Deutschkenntnisse des Krankenhauspersonals

Patienten des Landeskrankenhauses Bozen und des Landeskrankenhauses Meran berichten immer wieder über mangelnde Deutschkenntnisse des Krankenhauspersonals. Die Patienten fühlen sich diskriminiert, weil sie, wenn sie vom Recht, in ihrer deutscher Muttersprache zu sprechen, Gebrauch machen, längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen oder schroff behandelt werden.

In einem konkreten Fall ging die Diskriminierung sogar so weit, dass ein Kinderarzt in der Erste-Hilfe-Abteilung in Meran – der Name ist der Süd-Tiroler Freiheit bekannt – sich weigerte, mit einem fünfjährigen Notfallpatienten Deutsch zu sprechen, und zwar mit der Begründung „Siamo in Italia“. Das Kind konnte den Arzt nicht verstehen, und die Mutter wurde vom Arzt belächelt und gefragt, ob sie kein Italienisch spreche, denn, so der Arzt erneut: „Siamo in Italia“. Die Mutter war perplex und teilte dem Arzt mit, dass sie sein Verhalten nicht in Ordnung finde. Das übrige Personal hat den Vorfall mitbekommen und der Mutter insgeheim verraten, dass dieser kein Einzelfall sei, sie jedoch kein Wort sagen dürften, da sie Repressalien fürchteten.

Fragen an die Landesregierung:

1) Gibt es Krankenhauspersonal, besonders solches mit großer Verantwortung, also Ärzte, die nicht im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A sind?

2) Wenn ja, was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen? Wenn nein, wie kann es sein, dass das betreffende Personal nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt bzw. verfügen will?

3) Wie steht die Landesregierung zur Aussage „Siamo in Italia“ im Zusammenhang mit der Verweigerung, mit den deutschsprachigen Patienten in deren Muttersprache zu sprechen?

4) Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um in Zukunft Situationen, die eine klare Diskriminierung der deutschsprachigen Süd-Tiroler sowie die Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen über die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit bedeuten, zu unternehmen?

5) Wird es in dem hier geschilderten konkreten Fall für den verantwortlichen Arzt Konsequenzen geben?

Tirol, am 29. Oktober 2014

L.-Abg. Sven Knoll

L.-Abg. Dr. Eva Klotz

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:

Untenstehend die Antwort:

Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Eva Klotz, Sven Knoll
Vorstellung des Rahmenprogramms für die Gemeinderatswahlen 2015
Landesregierung bestätigt: „Sudtirolo“ ist kein Fehler

Das könnte dich auch interessieren