In der aktuellen Fragestunde der Jänner-Session des Landtages ging es der SÜD-TIROLER FREIHEIT um Fernsehsender, Mussolini und Dorfmann im EU-Parlament, Missachtungen der Zweisprachigkeit und faschistische Ortsnamen.
Bernhard Zimmerhofer bemängelte, dass in Prettau die Fernsehsender SDF und Südtirol Info – und damit auch die Liveübertragung der Landtagssitzungen – trotz Ankündigung nicht empfangen werden können, und fragte, wann mit einem Empfang zu rechnen sei.
Der private Sender SDF baue sein Netz erst aus, antwortete LH Arno Kompatscher. Dem Land sei an einer Medienvielfalt gelegen, daher unterstütze man die Sender, auch dadurch, dass die Dienste der RAS zur Verfügung gestellt würden.
Bernhard Zimmerhofer fragte, ob es mit den Zielsetzungen der Landesregierung vereinbar sei, wenn der einzige Vertreter Südtirols im EU-Parlament, Herbert Dorfmann von der SVP, mit Alessandra Mussolini vom PDL in derselben Fraktion sitze. Mussolini habe immer wieder lobende Worte für die faschistische Politik ihres Großvaters gefunden.
Dies sei eigentlich keine Frage für die Landesregierung, antwortete LH Arno Kompatscher. Dorfmann habe sich übrigens mehrmals öffentlich von Mussolini distanziert. Die EVP sei in zwei Gruppen organisiert, der PDL gehöre einer anderen Gruppe als die SVP an. Dorfmann und Mussolini säßen auch nicht zusammen in denselben Ausschüssen. Man sollte nicht aus der Zugehörigkeit zu einer Fraktion auf eine Unterstützung oder Anfreundung an faschistische Ideen schließen.
Ein Südtiroler deutscher Muttersprache habe von einer deutschsprachigen Beamtin des NISF Bruneck ein Antwortschreiben in italienischer Sprache erhalten, kritisierte Bernhard Zimmerhofer und fragte, wie das passieren könne und was die Landesregierung gegen solche Missstände unternehmen werde.
Die angesprochene Mitteilung werde grundsätzlich zweisprachig verschickt, antwortete LH Arno Kompatscher, es handle sich daher um einen isolierten Fall, und das Inps bedauere ihn. Die Landesregierung werde jedenfalls bei jedem Fall intervenieren, wenn die Bestimmungen zur Muttersprache missachtet würden.
Sven Knoll verwies auf einen Fall von Missachtung der Sprachbestimmungen – ein deutschsprachiger Antragsteller habe von einem deutschsprachigen Beamten des Sanitätsbetriebes ein italienisch abgefasstes Dokument ausgestellt bekommen – und fragte, warum die einschlägigen Bestimmungen auch in Landesbetrieben missachtet werden und warum die Vordrucke nicht in beiden Landessprachen abgefasst sind.
Das Land weise alle Ämter immer wieder auf das Recht auf Muttersprache hin, antwortete LR Martha Stocker, aber manchmal würden eben Fehler passieren. Manchmal sei die Muttersprache eines Antragsstellers aber nicht auf Anhieb zu ergründen, zumal, wenn die erste Anrede in der anderen Sprache erfolge. Wenn beide Sprachen auf einer Seite Platz hätten, gebe man zweisprachige Dokumente aus, längere Texte seien leichter zu handhaben, wenn sie getrennt gedruckt würden.
Im neuen Fahrplan des Verkehrsverbundes seien auf der Übersichtskarte die Ortsnamen überwiegend zweisprachig angegeben, außer für die ladinischen Orte, bemerkte Myriam Atz Tammerle und fragte, warum für Ladinien ausschließlich die autochtonen Ortsnamen verzeichnet wurden, nicht jedoch für das übrige Südtirol. Bei den Tabellen fehlten wiederum die ladinischen Namen. Sie fragte nach der rechtlichen Grundlage für italienische Namen wie Verdines, Pracupola u.a.
Wo es möglich sei, werde die Information zwei- oder dreisprachig gegeben, antwortete LR Florian Mussner. Dafür sei aber nicht in allen Fällen Platz, daher habe man die ladinischen Namen nur in dieser Sprache benannt. Bei den genannten italienischen Namen habe man keine Änderung vorgenommen, er wisse nicht, auf welche gesetzliche Grundlage man sich seinerzeit bezogen habe.
(Quelle: http://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=481805)