Der Landtag hat heute mit großer Mehrheit den Beschlussantrag der SÜD-TIROLER FREIHEIT zur Übertragung der Kompetenz für den Schutz der Muttersprache auf den Landeshauptmann angenommen. Bisher war es so, dass das Regierungskommissariat darüber wachte, ob die Gleichstellung der Sprachen in Süd-Tirol eingehalten wird. Strafen wurden in der Vergangenheit allerdings nur ausgestellt, wenn es um Verstöße gegen die italienische Sprache ging. Bei den zahlreichen Fällen von Missachtungen des Deutschen, etwa bei Polizeikontrollen, Beipackzetteln oder Warenetiketten, hat das Regierungskommissariat keinen Finger gerührt!
Seit über 25 Jahren ist das Dekret zur Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache in Kraft. Allerdings wurden in dieser langen Zeit keine Strafen wegen Missachtung des Deutschen ausgestellt. Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage an das Regierungskommissariat, welche ausschließlich in italienischer Sprache erfolgte (!), bestätigte dies.
Nun hat der Landtag mit den Stimmen der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Freiheitliche, Grüne und SVP dafür gestimmt, dass die Kompetenz an den Landeshauptmann gehen soll. Von den Abgeordneten stimmten 28 dafür, einer dagegen und zwei Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Der Landeshauptmann, unabhängig davon wie er gerade heißt, ist qua Amt der oberste Wächter der Autonomie und dazu demokratisch gewählt, im Gegensatz zu einem italienischen Beamten. Die Bürger wenden sich bei Beschwerden außerdem eher an den Landeshauptmann, als an das (einsprachige) Regierungskommissariat.
Für den Landtagsklub der SÜD-TIROLER FREIHEIT,
Stefan Zelger, Fraktionssekretär