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Mit dem Ensembleschutzgesetz sollten erste Schritte in die Wege geleitet werden, um den Bestand des schützenswerten Architekturerbes in Süd-Tirol zu erfassen. Das Ensembleschutzgesetz des Landes räumt den Gemeinden dabei die alleinige Verantwortung ein. Laut Art. 25 des Landesraumordnungsgesetzes 13/1997, wurden alle Gemeinden dazu aufgerufen, binnen April 2006 ein Verzeichnis der baulichen Liegenschaften zu erstellen, die unter Ensembleschutz zu stellen sind. Deshalb stellt die SÜD-TIROLER FREIHEIT folgende Fragen:
- In welchen Gemeinden konnte bislang die Erstellung des Ensembleschutzplanes abgeschlossen werden?
- Welche Gemeinden haben bislang keine Tätigkeit in Bezug auf die Erstellung des Ensembleschutzplanes unternommen?
- In welchen Gemeinden wurde mit der Ausweisung von Ensembleschutzzonen begonnen, aber bislang noch nicht abgeschlossen?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend die Antwort des zuständigen Landesrats: