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Beschlussantrag: Zuständigkeit für Zuwanderung ans Land

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Beschlussantrag: Zuständigkeit für Zuwanderung ans Land

Die negative demographische Entwicklung in unserem Land macht immer mehr Zuwanderung erforderlich. Diese muss jedoch nach klaren Kriterien gesetzlich geregelt werden, und zwar jenen der Kenntnisse der Landessprachen, des Integrationswillens, der Integrationsfähigkeit sowie der beruflichen Qualifikation bzw. den Erfordernissen des Arbeitsmarktes.

Eine bloße Zuwanderung in die Süd-Tiroler Sozialsysteme – auch aus Ländern der EU – darf nicht akzeptiert werden, da diese über kurz oder lang unser Sozialsystem lahmlegen. Sozialleistungen des Landes ohne Gegenleistung dürfen weder Ansporn für eine Zuwanderung sein noch die Suche nach bezahlter Arbeit unattraktiv machen. Wohn- und Kindergeld sollen nur jene Zuwanderer erhalten, die hier auch in entsprechendem Umfang Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben oder deren Eltern dies getan haben. Wenn Zuwanderer nicht genügend Mittel aus Vermögen, Erwerbseinkommen, Unterhalt oder Sozialleistungen zur Verfügung haben, müssen sie in ihre Heimat zurückkehren.

Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern sollte sich ausschließlich nach dem heimischen Bedarf richten! Ausländische Bürger, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden, sind wieder nach Hause zu schicken! Politisch Verfolgten bzw. Kriegsflüchtlingen ist aus humanitären Gründen natürlich Asyl zu gewähren und mit Unterkunft und dem notwendigen Lebensunterhalt beizustehen. Die Unterstützung von Krisenstaaten durch Süd-Tirol sind über außen- und entwicklungspolitische Maßnahmen zu verstärken, damit der Flüchtlingsstrom eingedämmt werden kann.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Beschlussantrag:

  1. Der Süd-Tiroler Landtag fordert die Süd-Tiroler Landesregierung auf, mit der Regierung in Rom in Verhandlung zu treten, damit die Zuständigkeit über die Zuwanderung von Nicht-EU-Bürgern in den Kompetenzbereich des Landes Süd-Tirol übergeht.
  2. Der Süd-Tiroler Landtag fordert die Süd-Tiroler Landesregierung auf, innerhalb eines Jahres nach Kompetenzübertragung ein Gesetz zur kontrollierten Einwanderung zu erarbeiten und dem Landtag zur Abstimmung vorzulegen.

Bozen, 19. Februar 2015.

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

Zur Pressemitteilung.

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