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Verwirrung um doppelte Staatsbürgerschaft: Übereinkommen zur Verminderung von Mehrfachstaatsbürgerschaften ist kein Hindernis.

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Verwirrung um doppelte Staatsbürgerschaft: Übereinkommen zur Verminderung von Mehrfachstaatsbürgerschaften ist kein Hindernis.

Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREHEIT, Sven Knoll, entkräftet die Bedenken des österreichischen Außenministers Sebastian Kurz, wonach eine doppelte Staatsbürgerschaft rechtlich schwer umzusetzen sei, da Österreich ein europäisches Übereinkommen zur Verminderung von Mehrfachstaatsbürgerschaften unterschrieben habe. Die Universität Innsbruck hat in einem Rechtsgutachten bereits umfangreich dargelegt, dass dieses Übereinkommen entweder von Italien oder von Österreich aufgekündigt werden müsste, um den Süd-Tirolern die doppelte Staatsbürgerschaft zu gewähren. Da Italien dieses Übereinkommen bereits 2009 gekündigt hat, stellt es somit kein Hindernis mehr dar!!!

Unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer hat das Institut für Europarecht und Völkerrecht ein eigenes Rechtsgutachten zur doppelten Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler erstellt, welches zum Schluss kommt, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für die Süd-Tiroler jederzeit möglich ist.

Explizit wird darin auch darauf verwiesen, dass das von Außenminister Kurz nun eingeworfene Übereinkommen zur Verminderung von Mehrfachstaatsbürgerschaften kein Hindernis darstellt, da dieses von Italien 2009 bereits aufgekündigt wurde.

Im Rechtsgutachten der Universität Innsbruck heißt es auf Seite 54, 55 und 56 wörtlich:
Aus diesen Vorgaben folgt, dass Österreich die Möglichkeit des Erwerbs seiner Staatsbürgerschaft jedenfalls den „Südtirolern“ einräumen könnte, die vor Inkrafttreten des Staatsvertrages von Saint-Germain (1919) die österreichische Staatsbürgerschaft hatten („Altösterreicher“) oder zu deren Nachfahren gehören.
Diese restriktive Lösung würde den völkerrechtlichen und den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen und wäre verfassungsrechtlich insbesondere durch die Stärkung der Verbundenheit zwischen dem Staat Österreich und seinen ehemaligen Staatsbürgern bzw. deren Nachkommen sachlich gerechtfertigt.

1. Der Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Südtiroler“ ist rechtlich grundsätzlich möglich. In Betracht kommt insbesondere ein Erwerb durch Verleihung, möglich wäre aber auch ein Erwerb durch Anzeige. Erforderlich wären dafür entsprechende Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) Österreichs.

2. Völkerrechtlich erfordert der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Südtiroler“, dass entweder Italien oder Österreich das Europäische Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (1963) kündigt. Italien hat diese „Vorleistung“ bereits Ende Mai 2009 mit der Kündigung von Kap I EÜmStA erbracht. Der Pariser Vertrag (1946) steht dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Südtiroler“ nicht entgegen. Dasselbe gilt für Art 70 des Staatsvertrages von Saint-Germain (1919).

3. Unionsrechtlich ist es Österreich nicht untersagt, den „Südtirolern“ als Unionsbürger mit italienischer Staatsangehörigkeit zusätzlich die eigene Staatsbürgerschaft zu verleihen.

Das Gutachten zeigt somit unmissverständlich auf, dass weder verfassungsrechtliche, noch völkerrechtliche oder unionsrechtliche Bedenken gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler bestehen.

Die Verwirrungen um die doppelte Staatsbürgerschaft sind somit wohl eher Ausdruck einer mangelnden Kommunikation und erfordern ein sachliches Handeln der politischen Akteure. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird daher mit Nachdruck auf ein Treffen zwischen dem Süd-Tirol-Unterausschuss im österreichischen Parlament und dem Süd-Tiroler Landtag hinarbeiten, um auf der Basis der rechtlichen Grundlagen die noch bestehenden Bedenken auszuräumen.

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich!
Nun liegt es an Süd-Tirol, diese mit Nachdruck einzufordern und hiefür mit allen österreichischen Parteien in Verhandlungen zu treten.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

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