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Zuständigkeit für Zuwanderung ans Land

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Zuständigkeit für Zuwanderung ans Land

Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Bernhard Zimmerhofer, fordert mit einem Beschlussantrag die Landesregierung auf, von Rom die Übertragung der Zuständigkeit für die Zuwanderung auf das Land Süd-Tirol zu verlangen, damit dieses umgehend ein Gesetz zur kontrollierten Einwanderung erarbeiten könne.

Zwar mache, so Zimmerhofer, die negative demographische Entwicklung auch in Süd-Tirol immer mehr Zuwanderung erforderlich, doch müsse diese nach klaren Kriterien gesetzlich geregelt werden, und zwar jenen der Kenntnisse der Landessprachen, des Integrationswillens, der Integrationsfähigkeit sowie der beruflichen Qualifikation bzw. den Erfordernissen des Arbeitsmarktes. Eine Ausnahme sollte lediglich für politisch Verfolgte bzw. Kriegsflüchtlinge gelten: „Diesen ist aus humanitären Gründen natürlich Asyl zu gewähren und mit Unterkunft und dem notwendigen Lebensunterhalt beizustehen!“, argumentiert Zimmerhofer.

Dass Süd-Tirol bis heute keinerlei Mitspracherecht in Sachen Zuwanderung habe, zeige, so Zimmerhofer abschließend, einmal mehr, auf was für ein minimalistisches Maß die angeblich so gute Autonomie in Wirklichkeit reduziert sei.

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

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Beschlussantrag: Zuständigkeit für Zuwanderung ans Land
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