Am Freitag, den 20. Februar lud der Quästor von Bozen, Lucio Carluccio, die SÜD-TIROLER FREIHEIT zu einem Gespräch. Anlass war ein Schreiben, das der Quästor von der Initiative „Recht auf Muttersprache“, die bei der SÜD-TIROLER FREIHEIT angesiedelt ist, erhalten hatte. In dem Schreiben wurde der Quästor darauf hingewiesen, dass in seinem Amtsgebäude der gesetzlich verpflichtende Hinweis an die Bürger, dass diese in Süd-Tirol vor den Behörden das Recht haben, ihre Muttersprache zu gebrauchen (D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574, Kapitel II, Artikel 3, Absatz 3), fehlt. Ein Muster der erforderlichen Hinweistafel war dem Schreiben beigefügt.
Die Aussprache zwischen dem Quästor und der SÜD-TIROLER FREIHEIT, die durch die Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle und dem Sprachwissenschaftler Cristian Kollmann vertreten war, verlief in einer ausgesprochen entspannten Atmosphäre. Gleich zu Beginn des Gesprächs zeigte sich der Quästor für das Anliegen der Bewegung äußerst zugänglich. Atz Tammerle und Kollmann nutzten das Gespräch, um mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass es der SÜD-TIROLER FREIHEIT mit der Achtung der deutschen Muttersprache durch die Behörden durchaus ernst ist. Sie beschrieben eine Reihe von Situationen, in denen dringend Korrekturbedarf besteht. Für derartige Problemfälle zeigte der Quästor ebenfalls großes Verständnis. Als Hauptgrund nannte er dabei die Schwierigkeit, durchwegs Personal zu finden, das der deutschen Sprache mächtig wäre. Bezüglich der verpflichtenden Hinweistafel versprach er, den Sachverhalt zu prüfen und dafür zu sorgen, dass die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Initiative „Recht auf Muttersprache“