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Immer wieder muss in Süd-Tirol festgestellt werden, dass in der Kommunikation mit den Carabinieri die gesetzlich verpflichtende Gewährleistung des zweisprachigen Dienstes nicht gegeben ist, weil im Moment gerade kein Carabiniere verfügbar ist, der der deutschen Sprache mächtig wäre.
Fragen an die Landesregierung:
- Welche Gemeinden Süd-Tirols verfügen über eine eigene Carabinieri-Station?
- Wie viele von wie vielen Carabinieri in Süd-Tirol sind im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A?
- Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien ist der zweisprachige Dienst als gewährleistet zu betrachten? Muss beispielsweise jede Kaserne über einen bestimmten Anteil von deutschsprachigen Carabinieri verfügen?
- Wie erklärt sich die Landesregierung die Tatsache, dass es bei den Carabinieri immer wieder zur Verletzung der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit kommt?
Tirol, den 20. Feber 2014
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend die Antwort des Landeshauptmannes: