Die Agentur der Einnahmen hat vor kurzem einen Stellenwettbewerb für 12 höhere Beamten mit Doktorat ausgeschrieben. Dabei waren laut Ausschreibung (Punkt 1.1) acht Stellen für die deutsche Sprachgruppe, drei für die italienische und eine Stelle für die ladinische Sprachgruppe vorgesehen. Am Wettbewerb haben laut Angaben eines Mitarbeiters der Agentur ca. 120 Personen teilgenommen, wovon rund 80 Personen die erste Prüfung bestanden haben. Zur zweiten objektiven Eignungsprüfung hätten laut Ausschreibung (Punkt 5.3) folgende Anzahl an Prüflingen zugelassen werden dürfen:
„Zur objektiven Eignungsprüfung sind alle jenen Bewerber/innen zugelassen, welche mindestens 24/30 erlangt haben und in der Rangliste bis zur höchstens dreifachen Zahl der ausgeschriebenen Stellen aufscheinen […].“
Umgerechnet bedeutet dies 24 der deutschen Sprachgruppe angehörige Kandidaten (3*8), neun Kandidaten der italienischen Sprachgruppe und drei Kandidaten der ladinischen Sprachgruppe. Es wurden laut Quellen der SÜD-TIROLER FREIHEIT 35 Bewerber zugelassen, von denen man aber die Sprachgruppe aus Datenschutzgründen nicht kennt.
Nach dieser zweiten Prüfung wurden 17 Personen zum Praktikum zugelassen. Die Stellenausschreibung sah hier folgende Regelung vor:
„Zum Praktikum sind jene Bewerber/innen zugelassen, die eine Punktezahl von mindestens 24/30 erzielt haben und sich in der Rangordnung innerhalb der Höchstgrenze der vorgesehenen Stellen befinden; diese Stellenanzahl kann bis zu 40% erhöht werden. Etwaige Dezimalstellen werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet […].“
In konkreten Zahlen formuliert entspräche dies für Kandidaten der deutschen Sprachgruppe: 8 + 40 % = 8 + 4; für Kandidaten der italienischen Sprachgruppe: 3 + 40 % = 3 + 2; für Kandidaten der ladinischen Sprachgruppe: 1 + 40 % = 1 + 1.
Betrachtet man nun die Liste der zur zweiten Prüfung und zum Praktikum zugelassenen Personen, so fällt auf, dass ein eindeutiges Übergewicht an Kandidaten mit italienisch klingendem Namen besteht. Der Verdacht liegt nahe, dass hier der Proporz umgangen wurde.
Dies vorausgeschickt,
richten die unterfertigten Landtagsabgeordneten
folgende Anfrage an die Landesregierung:
1. Wurden die Bestimmungen des Proporzes bei der beschriebenen Stellenausschreibung der Agentur der Einnahmen eingehalten?
2. Sind der Landesregierung weitere bzw. ähnliche Fälle bekannt?
3. Was tut die Landesregierung um die Einhaltung des Proporzes bei Ausschreibungen der Agentur der Einnahmen zu kontrollieren?
4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um Missbrauch bei öffentlichen Stellenausschreibungen im Hinblick auf den Proporz vorzubeugen?
Bozen, 24. Februar 2015.
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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