Arbeitnehmer, die das Anrecht auf Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen wollen, sehen sich immer öfter damit konfrontiert, dass die entsprechenden Antragsformulare nicht in deutscher Sprache vorliegen. Viele Betroffene sind mit den kompliziert verfassten Formularen in italienischer Sprache überfordert, zumal nicht korrekt ausgefüllte Erklärungen ungültig sind und nicht angenommen werden.
Einige Firmen übersetzen die Antragsformulare daher auf eigene Kosten für ihre Mitarbeiter, dies ist jedoch keine zufriedenstellende Lösung.
Die Gefertigten stellen daher die Anfrage:
1) Haben Süd-Tiroler Arbeitnehmer Anrecht auf deutschsprachige Anträge für Steuerfreibeträge?
2) Warum werden die Erklärungen nicht in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt?
3) Ist die Landesregierung geneigt Maßnahmen zu ergreifen, damit zukünftig auch deutschsprachige Antragsformulare zur Verfügung gestellt werden.
Tirol, 24. Feber 2015.
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
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