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Italienische Post wirbt mit ausschließlich italienischen bzw. pseudoitalienischen Orts- und Flurnamen

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Italienische Post wirbt mit ausschließlich italienischen bzw. pseudoitalienischen Orts- und Flurnamen

Unlängst bekamen einige Süd-Tiroler Haushalte eine von der Italienischen Post herausgegebene Broschüre über die Ferienregion Kronplatz zugeschickt. Die Broschüre, die diesem Schreiben beigefügt ist, ist bis auf die Orts- und Flurnamen zweisprachig gehalten. Letztere sind ausschließlich in der italienischen bzw. pseudoitalienischen Diktion angegeben.

Dadurch entsteht das Bild, dass die so genannten „italienischen“ Orts- und Flurnamen die eigentlich korrekten wären.

Fragen an die Landesregierung:

1. Wie kann es passieren, dass ein Dienstleistungsunternehmen, das über eine Konzession in Süd-Tirol verfügt und somit zur Zweisprachigkeit verpflichtet ist, ausschließlich mit italienischen bzw. pseudoitalienischen Orts- und Flurnamen wirbt?

2. Zweisprachigkeit von Orts- und Flurnamen ist nicht dasselbe wie Zweisprachigkeit von Wörtern und kann sich aus sprachwissenschaftlicher Sicht nicht auf konstruierte Namen beziehen, die bis heute die Siedlungs- und Sprachgeschichte Süd-Tirols und seiner Bewohner manipulieren. Ist die Landesregierung nicht der Meinung, dass grundsätzlich wenn schon die autochthonen deutschen und ladinischen und mitunter echten italienischen und nicht die tolomeisch-faschistischen Formen zu verwenden sind?

Bozen, 11. März.

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

Anlage:

Antwort im Plenum:

Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Myriam Atz Tammerle, Sven Knoll
Beschlussantrag: Schaffung einer Landespolizei
Aktuelle Fragestunde April 2015: Vorgangsweise der Post bei der Übersetzung vom Italienischen ins Deutsche

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