Vor kurzer Zeit hat ein besorgter Bürger im Unterland die Notrufnummer 112 der Carabinieri gewählt, um auf mögliche Betrüger, die sich als ENEL-Vertreter ausgaben, hinzuweisen. Am anderen Ende der Leitung traf er einen italienischsprachigen Beamten an. Dieser leitete ihn schnell an die Station in Neumarkt weiter. Auf den Hinweis des Bürgers, er hätte das Recht seine deutsche Muttersprache zu gebrauchen, reagierte der Beamte in Neumarkt gereizt und gab ihm zu verstehen, dass er das Gespräch entweder in Italienisch oder gar nicht führen werde. Deshalb stellt die SÜD-TIROLER FREIHEIT folgende Fragen:
1. Gilt das Recht auf Gebrauch der Muttersprache nur bei Wahl der Nummer 112, oder auch wenn man an die Außenstationen der Carabinieri weitergeleitet wird?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Missstand, dass die Zweisprachigkeit bei den Carabinieri immer noch nicht garantiert ist?
3. Was will die Landesregierung unternehmen, um diesen Missstand zu beheben?
4. Wird das Recht auf Gebrauch der Muttersprache beim Notruf 112 garantiert und kontrolliert?
5. Sollte durch die nicht gegebene Zweisprachigkeit ein Schaden entstehen (z.B. wenn deutschsprachige Touristen die 112 wählen, welche im Rest Europas die eigentliche Notrufnummer darstellt), wer haftet dann in diesem Fall?
Süd-Tirol, 12. März 2015
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
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