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Mitarbeit bei Gesetz zur direkten Demokratie: Heimatbund besteht auch dort auf Zweisprachigkeitspflicht

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Mitarbeit bei Gesetz zur direkten Demokratie: Heimatbund besteht auch dort auf Zweisprachigkeitspflicht

Eine Delegation des Südtiroler Heimatbundes (SHB) nahm an den vier „Workshops“ für Vereine und Verbände zur Diskussion über ein neues Gesetz zur direkten Demokratie teil. Eingeladen dazu  hatte der I. Gesetzgebungsausschusses des Landtages. Da bei den verteilten Unterlagen ein deutsch-italienisches Sprachgemisch vorherrschte, machten die Heimatbundvertreter die L.- Abg. Myriam Atz  Tammerle darauf aufmerksam.

Es wäre schließlich mehr als unglaubwürdig, bei Staatsämtern unsere Muttersprache einzufordern und bei Veranstaltungen, die vom Landtag organisiert werden, darauf zu verzichten, so Roland Lang, Obmann des Südtiroler Heimatbundes.

Die Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Frau Myriam Atz Tammerle, selbst bei den „Workshops“ anwesend und selbst erstaunt über diese Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht, kündigte sofort Maßnahmen gegen dieses Sprachgemisch an.

Die Politikerin hat Wort gehalten und der Firma, die mit den „Workshops“ vom 1. Gesetzgebungsausschusses beauftragt worden war, einen Brief geschrieben.

Der Südtiroler Heimatbund hofft, dass das nächste Treffen in Berücksichtigung beider Landessprachen in den Unterlagen erfolgt.

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

Der Brief der Landtagsabgeordneten der SÜD-TIROLER FREIHEIT an die beauftragte Firma für die „Workshops“:

Werte Mitarbeiter der Firma Blufink,

nach unserem letzten Treffen mit den Verbänden und Vereinen zum Gesetzentwurf der Direkten Demokratie erhielt ich einige Rückmeldungen, dass die ausgehändigten Unterlagen, die es zu benoten galt nicht korrekt abgefasst waren.
Ich möchte Ihnen hier kurz schildern um was es geht, sicher gibt es für einiges eine Erklärung:

Bei den Benotungsspalten zu Nr. 2 Kommission, Themen und Instrumente der D. D. haben sich Fehler eingeschlichen. Die Richtung von minus 3 bis plus 3 war nicht immer gleich abgebildet. Wenn das nicht von allen Teilnehmern bemerkt worden ist, kann es nun falsch benotet worden sein.

Die zu bewertenden Unterlagen waren zum Teil in italienischer und zum Teil in deutscher Sprache geschrieben. Im Hinblick darauf, dass es darum ging die angeführten Argumente zu bewerten muss erstens auf eine klare Verständlichkeit und zweitens auf das Recht auf Muttersprache der Teilnehmer geachtet werden. Warum waren diese Unterlagen nicht korrekt zweisprachig abgefasst, obwohl diesem partizipativen Prozess auch die Übersetzer des Landtages angehörten?

Bei folgendem Text kommt diese Unklarheit auf Grund der Gemischtsprachigkeit besonders zum Ausdruck, da es sich um ein Durcheinander zwischen der deutschen, italienischen und englischen Sprache handelt: Information muss im Vorfeld gegeben werden: drei Arbeitsgruppen könnten an mehreren Peer to Peer Gruppen* an Fragestellung und Thematik schreiben. (*gruppi a pari livello che si valutano a vicenda) Um diese Instrumente effektiv einzusetzen braucht es die Möglichkeit…

Ich habe die Beanstandungen der verschiedenen Teilnehmer überprüft und schließe mich diesen an. Diesbezüglich bitte ich Sie, zukünftig und besonders bei der Präsentation des Ergebnisses am 14. April im Südtiroler Landtag auf eine korrekte Zweisprachigkeit zu achten, um das Recht für den Gebrauch der Muttersprache nicht zu verletzen.

Mit freundlichen Grüßen,

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses

Archiv, Myriam Atz Tammerle
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