Es kursieren Berichte über eine Durchführungsbestimmung zum Delrio-Durnwalder-Abkommen. Letztere kündigt LH Kompatscher in der „Dolomiten“ vom 15./16. November 2014 an. Laut „Dolomiten“ vom 13. November 2014 geht es um eine Liste mit 1526 Flur-, Alm- und Weilernamen, die amtlich zweisprachig festgelegt werden sollen.
1. Von wem und nach welchen Kriterien wurde die Toponomastik-Liste erstellt?
2. Wurde bei der Erstellung der Liste auch ein Linguist beigezogen?
3. Welche Namen auf der Liste sind faschistisch belastet bzw. tolomeisch und pseudoitalienisch?
4. Teilt die Landesregierung die Meinung, dass diese Namen, ganz nach der Vision Tolomeis, als gewöhnliche italienische Namen zu reinterpretieren seien?
5. Wenn ja, ist der Landesregierung bewusst, dass sie zur Verbreitung und Verharmlosung von faschistischem Namen- und Gedankengut beiträgt?
6. Wofür braucht es diese Durchführungsbestimmung? Was ist mit dem Toponomastik-Gesetz?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:
Untenstehend die Antwort des Landeshauptmannes: