Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass in Italien gefoltert wurde und wird. So nimmt der Südtiroler Heimatbund die Verurteilung Italiens wegen Folter durch den Europäischen Gerichtshof zur Kenntnis. Genauso wie in den Sechziger Jahren hatte die Polizei auch beim G8-Gipfel 2001 in Genua auf wehrlose Menschen eingeschlagen. Es ist unfassbar, so Roland Lang, dass der Gerichtshof für Menschenrechte außerdem feststellte, dass das Land zudem keine geeigneten Gesetze habe, solche Täter zu überführen.
Bereits beim Folterprozess in Trient 1963, bei dem die Misshandlungen der Südtiroler Häftlinge durch die Carabinieri behandelt wurden, zeigte die italienische Rechtsprechung diese Lücken auf. Die Folterknechte wurden zumeist freigesprochen, notfalls amnestiert. Einige Tage später dann sogar für ihren Einsatz ausgezeichnet.
So schrieb damals (1963) die vielgelesene Wochenzeitung die Zeit:
„Die angeklagten Carabinieri stritten beim Prozess in Trient, der im In-und Ausland großes Interesse erregte, einfach alles ab. Ihre Ankläger aber, die mit Ketten gefesselt waren, schilderten unmenschliche Misshandlungen, die sie in den Polizeikasernen hatten erdulden müssen.
Ein Carabiniere habe dabei geschrien: „Diese Rasse sollte kastriert und ausgerottet werden!“ Und der stellvertretende Staatsanwalt Dr. Castelano habe zum Carabinieri Hauptmann Marzollo gesagt: „Dieser Häftling bleibt Ihnen zur Verfügung!“
Wobei nicht näher ausgeführt zu werden braucht,zu welchem Zwecke er „zur Verfügung“ blieb!
In den Sechziger Jahren verstarben drei Freiheitskämpfer durch die erlittenen Folterungen. Luis Amplatz wurde im Schlaf mit einer Polizeipistole erschossen. Viele Freiheitskämpfer litten ihr Leben lang an den erlittenen Verletzungen.
Genua 2001: Sie traten und schlugen brutal auf die Wehrlosen ein und noch heute leidet ein Italiener unter den Folgen des gewalttätigen Polizeieinsatzes beim G8-Gipfel. Mit großer Zivilcourage reichte der Gepeinigte Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein und erhielt Recht: Die Straßburger Richter verurteilten Italien wegen Folter.
Nicht die 45.000 Euro Schadenersatz, die der Italiener richtigerweise zugesprochen bekam, sondern die Schande, als ein europäisches Land durch einen internationalen Gerichtshof der Folter überführt zu sein, sollte Anlass sein, dass die italienische Justitz endlich die Misshandlungen an Wehrlosen durch Polizei und Carabinieri aufarbeitet und wiedergutmacht. Auch jene an den Südtirolern!
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes