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Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht: Gerechtes Freiheitsstreben ist niemals radikal

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Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht: Gerechtes Freiheitsstreben ist niemals radikal

Der Südtiroler Heimatbund verbittet sich die Aussage von Landeshauptmann Kompatscher auf der Landesversammlung der SVP, dass bezüglich der Selbstbestimmung der radikale Weg nicht zum Erfolg führe. Das Selbstbestimmungsrecht als radikal zu bezeichnen heißt nichts anderes, als die Menschenrechte insgesamt zu verteufeln. Außerdem ist es eine Beleidigung all jener Tiroler, die für die Freiheit und Selbstbestimmung Tirols ihr Leben geopfert haben. Weder Andreas Hofer noch Sepp Kerschbaumer waren Radikale!

Mit den Menschenrechten wurde auch das Recht jedes Volkes auf Freiheit festgeschrieben. Für die Verwirklichung dieses Rechts wurde vor 70 Jahren die SVP gegründet, 1993 wurde dieses Recht im neuen Parteiprogramm nochmals hervorgehoben: „Die SVP bekräftigt die Unverzichtbarkeit des Selbstbestimmungsrechtes der Südtiroler.“

Nach den von der SVP selbst immer wieder zugegebenen Beschneidungen unserer Autonomie ist es einfach unverständlich, so der SHB, dass die SVP nicht endlich den Mut aufbringt, in Rom Klartext zu reden.

Die Umfragen des SHB haben klar aufgezeigt, dass die Italiener zu mehr als 70% Prozent mit einer Selbstbestimmung Südtirols einverstanden sind. Außerdem bestätigten 89 Prozent der Österreicher, dass sie für eine Selbstbestimmung der Südtiroler sind. Weiß übrigens Herr Kompatscher, dass Italien mit Gesetz Nr. 881 im Jahre 1977 das Selbstbestimmungsrecht als innerstaatliches Recht ratifiziert und damit anerkannt hat? Was ist daran radikal, wenn ein Volk in Frieden und Freiheit sein politisches Schicksal selbst bestimmen will?

Allmählich entsteht der Eindruck, dass die SVP genauso fanatisch an Rom klebt wie jene Nazis, die trotz des Einschlags russischer Granaten in Berlin noch immer an einen Endsieg Hitler-Deutschlands glaubten.

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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