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Aktuelle Fragestunde im April: Anfragen der SÜD-TIROLER FREIHEIT und die Antworten darauf

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Aktuelle Fragestunde im April: Anfragen der SÜD-TIROLER FREIHEIT und die Antworten darauf

In der aktuellen Fragestunde des Landtages standen wieder einige Anfragen der SÜD-TIROLER FREIHEIT auf der Tagesordnung. Der Bewegung ging es dabei vor allem um die Vernachlässigung der Zweisprachigkeitspflicht bei ENEL und Post, um Schneeräumungen, den Zweitsprachenunterricht, die Toponomastik und um Probleme bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld.

Myriam Atz Tammerle verwies auf eine Stromrechnung des ENEL, die nicht zweisprachig, sondern zum Teil in deutscher, zum Teil in italienischer Sprache abgefasst sei, und fragte, was die Landesregierung unternehmen wolle, um die Einhaltung der Sprachbestimmungen durch ein Konzessionsunternehmen zu gewährleisten.

LH Arno Kompatscher bestätigte, dass die Konzessionsnehmer zum zweisprachigen Dienst verpflichtet seien. Er habe das ENEL bereits aufgefordert, dem nachzukommen. Ein gemischtsprachiges Formular habe keinen Sinn. Kompatscher wies bei der Gelegenheit darauf hin, dass Rom mit der Abtretung der Südtiroler Anlagen an die SEL einverstanden sei, und dass dies auch mit Blick auf die Sprachbestimmungen zu sehen sei.

In den Gemeinden Laurein und Proveis seien vier vom Land bezahlte Straßenarbeiter auch für die Schneeräumung von 18 km zuständig, während für die restlichen 8,6 km ein Handwerksbetrieb beauftragt wurde, bemerkte Bernhard Zimmerhofer und fragte, ob die Straßenarbeiter für insgesamt 26,7 km nicht ausreichend seien.

Mit den genannten Arbeitskräften und dem verfügbaren Fuhrpark sei ein optimaler Dienst nicht möglich, antwortete LR Florian Mussner, daher habe man einen Teil des Dienstes, wie in anderen Landesteilen auch, ausgegeben.

Die italienische Post nehme es bei Übersetzungen in Formularen und Hinweisen nicht so genau, bemängelte Sven Knoll und fragte, ob die Übersetzungen unmittelbar nach Verfassung des italienischen Texts vorgenommen werden, ob die Übersetzung in Auftrag gegeben wird und an wen, ob sie überprüft wird.

Er habe von der Post noch keine vollständige und brauchbare Antwort bekommen, bedauerte LH Arno Kompatscher; er werde sie nachliefern. Er werde übrigens demnächst mit dem Generaldirektor der Post reden, auch über die Übernahme des Postdienstes bzw. die Gründung einer eigenen Post.

Mit Bezug auf die Umfrage des Landesbeirats der Eltern, die tendenziöse Fragen zum Zweitsprachenunterricht enthalte, fragte Myriam Atz Tammerle, wie die Landesregierung zu Art. 19 des Statuts stehe, wie sie die Umfrage bewerte und worin sie den Grund für die mangelnde Zweitsprachenkenntnis sehe. Hier werde der Boden für den Immersionsunterricht bereitet.

Die Landesregierung bekenne sich ohne Wenn und Aber zum Art. 19, antwortete LR Philipp Achammer. Der Landesbeirat sei natürlich berechtigt, seine Umfragen so durchzuführen, wie er es für richtig erachte. Er sei befugt, der Landesregierung Vorschläge zu unterbreiten, die diese annehmen könne oder nicht. Laut jüngsten Erhebungen sei das Zeitsprachenniveau gut, aber noch nicht ausreichend. Man habe verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Unterricht zu verbessern, unter anderem durch die Methode CLIL, deren Auswirkung nun untersucht werde.

Sven Knoll fragte, ob es stimme, dass das NISF/INPS Arbeitslosen- und Mobilitätsgeld über einen längeren Zeitraum nicht auszahlen konnte.

LR Martha Stocker bestätigte eine Verspätung von einigen Monaten, dies habe auch mit der Zahl der Antragsteller zu tun. Das Land könne hier nicht direkt einwirken, werde aber mit dem NISF reden, da es sich um Personen in finanziellen Nöten handle.

Bernhard Zimmerhofer kritisierte eine Werbebroschüre der italienischen Post, die ausschließlich tolomeische Ortsnamen verwende und fragte, wie solches bei einem Konzessionsnehmer möglich sei. Für ein Tourismusgebiet wie Südtirol seien dies keine Zustände.

Wegen der ausschließlichen Verwendung italienischer Ortsnamen sei man schon mehrmals an die Postverwaltung herangetreten, antwortete LH Arno Kompatscher. Wenn sich deren Produkte an die Allgemeinheit in Südtirol richten, sei die Einhaltung der Sprachbestimmungen Pflicht.

(Quelle: http://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=493953)

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