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Der Süd-Tiroler Freiheit wurde berichtet, dass aus dem Impressum von diversen Werbebroschüren für die Gemeinderatswahlen hervorgeht, dass das Bildmaterial von Tourismusvereinen und ‑verbänden zur Verfügung gestellt worden ist. In Anbetracht der Tatsache, dass die genannten Organisationen ihre Tätigkeit mit Hilfe regelmäßiger öffentlicher Zuschüsse ausüben, stellt die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen an die Landesregierung:
- Sind Körperschaften, deren Tätigkeit mit öffentlichen Mitteln mitfinanziert wird, gesetzlich befugt, Leistungen jeglicher Art für politische Parteien zu erbringen?
- Wenn ja, müssen diese Leistungen den Parteien oder einzelnen Kandidaten in Rechnung gestellt werden?
- Liegt es im Ermessen der einzelnen Körperschaften (z.B. der Tourismusverbände), Anfragen für die Verwendung von Bildmaterial durch einzelne Parteien oder einzelne Kandidaten abzulehnen?
- Wenn ja, mit welchen Begründungen?
Bozen, 27. April 2015
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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