Immer wieder wird in Bozen bei öffentlichen Hinweisschildern die Zweisprachigkeitspflicht nicht eingehalten. So hat der „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) in mehreren Straßen Hinweisschilder für Fußgänger ausfindig machen können, bei denen der deutsche Text fehlt. „Wir haben diese Missachtung der Zweisprachigkeit heute unter den einsprachigen Schildern mit einem klaren Hinweis auf das Gesetz zur Gleichstellung der deutschen Sprache (D.P.R. Nr. 574 vom 15.7.1988) sichtbar angebracht“, so Roland Lang, Obmann des Heimatbundes.
„Selbstverständlich haben wir unsere Aktion ohne Sachbeschädigung durchgeführt und uns offen auf jedem Hinweis zu unserem Protest bekannt“, so Lang.
Es bleibe nun abzuwarten, ob der Einsprachigkeit die gesetzliche Zweisprachigkeit folge. „So wie auch schon in der Vergangenheit bewiesen, werden wir den Weg zum Verwaltungsgericht nicht scheuen, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen“, so der Südtiroler Heimatbund abschließend.
Roland Lang,
Obmann des Südtiroler Heimatbundes