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Arbeitseinstellung nach dem Prinzip „Einheimische zuletzt“?

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Arbeitseinstellung nach dem Prinzip „Einheimische zuletzt“?

Die Freizeitanlage „CASCADE“ Sport Center GmbH in Sand in Taufers hat im April 2015 eine Stellenausschreibung für insgesamt 17 neue Mitarbeiter für die verschiedensten Funktionen, vom Bereichsleiter bis zur Reinigungskraft, durchgeführt.  In der Stellenausschreibung war unter den Voraussetzungen (für alle Funktionen außer den Reinigungskräften) u.a. auch „Deutschkenntnis, Kenntnis der zweiten Landessprache, Kenntnis zusätzlicher Sprache“ vorgeschrieben. Tatsächlich wurden aber Mitarbeiter eingestellt, die nachweislich keinerlei Deutschkenntnisse besitzen, während einheimische Bewerber (Familienväter!), die dagegen die Voraussetzungen erfüllt hätten, abgewiesen wurden. Diese Freizeitanlage wurde auch mit finanzieller Unterstützung des Landes errichtet. Deshalb die Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Mitarbeiter der „CASCADE“ verfügen nicht über die sprachlichen Voraussetzungen?
  2. Nach welchen Kriterien bewertet die zuständige Kommission die Sprachkenntnisse der Bewerber?
  3. Weshalb wurden einheimische Bewerber, die die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt hätten, abgewiesen?

Bozen, am 1. Juni 2015

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

Antwort:

Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Myriam Atz Tammerle, Sven Knoll
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