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Vorausgeschickt, dass jede Süd-Tiroler Gemeinde bereits bis Ende des Jahres 2012 einen Gefahrenzonenplan ausarbeiten hätte müssen, diese Frist von der damaligen Landesregierung aber bis Ende 2015 verlängert wurde. In sechs Monaten müssen die Gefahrenzonenpläne aller 116 Gemeinden vorliegen. Deshalb stellt die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen:
- Welche Gemeinden haben derzeit bereits einen genehmigten Gefahrenzonenplan?
- Welche Gemeinden haben mit der Ausarbeitung des Gefahrenzonenplanes begonnen?
- Welche Gemeinden haben das Genehmigungsverfahren eingeleitet?
- Welche Gemeinden haben bislang noch keine konkreten Schritte zur Ausarbeitung des Planes unternommen?
- Wie hoch sind die jeweiligen Zuschüsse des Landes an die Gemeinden für die Erstellung der Gefahrenzonenpläne?
- Mit welchen Gesamtkosten Seitens der Gemeinden und Seitens des Landes rechnet die Landesregierung?
Süd-Tirol, am 16. Juni 2015
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
Antwort des zuständigen Landesrates: