Die Schweizer Bevölkerung sprach sich am 9. Februar 2014 mit großer Mehrheit für eine Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (abgekürzt: FABI) aus. Das genaue Ergebnis der Volksabstimmung lautete:
Dafür: 1.776.688 = 62%
Dagegen: 1.088.210 = 38%
Wahlbeteiligung: 55 %.
Sowohl die Finanzierung als auch der Ausbau der Bahninfrastruktur werden damit in der Schweiz neu geregelt. Dies bedeutet im Einzelnen: 1. Aus einem eigens eingerichteten Bahninfrastrukturfonds (BIF) werden sowohl Betrieb und Unterhalt als auch der künftige Ausbau finanziert. 2. Ausbaumaßnahmen werden künftig alle vier bis acht Jahre vom Parlament in Ausbauschritten beschlossen.
Das schweizerische Bundesamt für Verkehr arbeitet derzeit an der Umsetzung der FABI.
Die Einbindung der Bevölkerung in Bahnprojekte ist auch in Süd-Tirol erstrebenswert. Besonders bei Großprojekten ist es unerlässlich, dass der Politik Rückhalt durch die Bürger garantiert wird und dass ein möglichst breiter Konsens, nicht zuletzt in der Frage der Finanzierung, geschaffen wird.
Dies vorausgesetzt, beschließt der Süd-Tiroler Landtag, die Landesregierung damit zu beauftragen,
- sich für die Übernahme sämtlicher im Besitz des Staates befindlichen Bahninfrastrukturen an das Land einzusetzen;
- innerhalb von 24 Monaten eine einmalige landesweite Volksabstimmung über einen generellen Ausbau der Bahninfrastruktur, inklusive über die Riggertalschleife, den Bau des Virgl-Tunnels, die zweigleisige Linie Bozen-Meran, die Überetscher Bahn, die Tauferer Bahn, die Elektrifizierung der Vinschger Bahn, den Anschluss an die Rhätische Bahn sowie den Anschluss an Nauders/Landeck durchzuführen;
- im Fall eines positiven Abstimmungsergebnisses einen Bahninfrastrukturfonds nach Schweizer Vorbild einzurichten;
- eine Prioritätenliste für die verschiedenen Projekte zu erstellen.
Bozen, 4. August 2015.
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle