Mit drei faschistischen Dekreten aus den Jahren 1923, 1940 und 1942 wurden in der Provinz Bozen über 8000 so genannte „italienische“ Orts- und Flurnamen eingeführt. Das Ziel dieser Maßnahme bestand und besteht bis heute darin, die Siedlungs- und Sprachgeschichte des nunmehr zu Italien gehörigen Gebiets zu manipulieren. Bei rund 98 % der betreffenden geografischen Namen handelt es sich um Konstruktionen des italienischen Nationalisten Ettore Tolomei bzw. seiner Mitarbeiter. Namhafte Sprachwissenschaftler sprechen in diesem Zusammenhang regelrecht von „Dokumentenfälschung“ und einem „Kulturverbrechen“. Beides müsste eigentlich strafrechtlich geahndet werden.
Die ca. 8000 während des italienischen Faschismus auferlegten pseudoitalienischen Orts- und Flurnamen sind nicht alle in den administrativen Gebrauch übergegangen. Doch auf der anderen Seite wurden nach dem offiziellen Ende des italienischen Faschismus weitere italienische Namenkonstruktionen eingeführt, um die Italianisierung im „Alto Adige“ fortzusetzen. Auch heute noch werden Namen konstruiert – nunmehr in der fälschlichen Annahme, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu einer flächendeckend zweisprachigen Toponomastik bestehe.
Fakt ist vielmehr, dass kein Gesetz besagt, dass geografische Namen übersetzt werden müssten. Fakt ist ebenso, dass Konstruktionen wie z.B. Pracupola für Kuppelwies, Monzoccolo für den Tschögglberg, Verdignes für Verdings jeder gesetzlichen Grundlage entbehren. Dies wurde zuletzt in der Antwort von Landesrat Florian Mussner vom 13. Mai 2015 auf eine Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit bestätigt. Anfrage und Antwort sind diesem Beschlussantrag beigefügt.
Somit kann es auch nicht im Interesse der Landesregierung sein, dass für Süd-Tiroler Orte und Fluren selbst dann konstruierte italienische Namen verwendet und verbreitet werden, wenn diese gesetzlich nicht einmal verbindlich sind. Der Gebrauch der in posttolomeischer Zeit konstruierten italienischen Orts- und Flurnamen, die nicht minder manipulativ und nur scheinbar italienisch sind, geschieht heute freiwillig und teilweise, wie oben bereits dargelegt, sicher auch aus Unkenntnis über die Gesetzeslage.
Aus diesen Gründen fordert der Süd-Tiroler Landtag die Landesregierung auf:
1. eine Liste von all jenen konstruierten italienischen Orts- und Flurnamen, die nicht mit den drei faschistischen Dekreten festgelegt wurden und somit gesetzlich nicht verbindlich sind, erstellen zu lassen;
2. die betroffenen Gemeinden anzuweisen, jene Orts- und Flurnamen, die mit der unter Punkt 1 genannten Liste festgestellt wurden, nicht mehr zu verwenden.
Bozen, 6. August 2015
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Anhänge: