Als österreichische Minderheit im fremdnationalen Staat Italien sollte uns das Vaterland Österreich die österreichische Staatsbürgerschaft gewähren.
Es wäre ein natürliches und wirksames Schutzinstrument, das zudem identitätserhaltend und identitätsstiftend wirken kann.
Jenseits der politischen Wertung steht völkerrechtlich und verfassungsrechtlich der so genannten doppelten Staatsbürgerschaft für die Südtiroler nichts im Wege.
Auch im bilateralen Verhältnis zwischen Italien und Österreich würde es keine Beeinträchtigung geben, zumal Rom bislang keine nennenswerten Einwände gegen die doppelte Staatsbürgerschaft erhoben hat.
Dass in Wien Bedenken vorgebracht werden, die mit dem Staatsbürgerschaftsrecht generell zusammenhängen, ist nicht nachvollziehbar.
Die Situation der Südtiroler ist nicht mit jener anderer, beispielsweise in Österreich eingewanderter oder in Grenzregionen lebender Volksgruppen vergleichbar.
Allein schon aus der Schutzmachtfunktion Österreichs resultiert eine Art moralische Verpflichtung des Vaterlandes gegenüber uns Südtirolern, die Staatsbürgerschaftsfrage nicht so skeptisch bis ablehnend zu betrachten, wie dies derzeit von einigen Institutionen und politischen Parteien getan wird.
Es bleibt noch zu betonen, dass sich natürlich durch die doppelte Staasbürgerschaft in der Frage der staatlichen Zugehörigkeit oder der autonomierechtlichen Absicherung Südtirols nichts wesentliches ändern würde. Die doppelte Staatsbürgerschaft würde weder den Vollzug des Selbstbestimmungsrechtes noch dessen Verzicht bedeuten, noch würde sie einen Verzicht auf dir Autonomie oder deren internationalen Absicherung nach sich ziehen.
Primäres Ziel bleiben das Los von Rom das – je nach Möglichkeit – in die Unabhängigkeit Südtirols oder die Landeseinheit Tirols führen muss.
L.Abg. Andreas Pöder
(BürgerUnion)
Bozen, am 13. August 2015