Die Bewegung Süd-Tiroler Freiheit nimmt den Vorfall zum Verbot von Tirol-T-Shirts an der Mittelschule von Lana zum Anlass, um auf ein entsprechendes Rechtsgutachten hinzuweisen. Aus diesem geht hervor, dass Schulen das Tragen von patriotischen T-Shirts (z.B. „Dem Land Tirol die Treue“) und die Verwendung von Werbeartikel (z.B. Aufkleber mit Tiroler Adler) nicht verbieten dürfen. Die Süd-Tiroler Freiheit wird nun im Landtag eine Anfrage einbringen, ob alle Details zum Vorfall in Lana in Erfahrung zu bringen.
„Nachdem die Süd-Tiroler Freiheit immer öfter Beschwerden bezüglich des Verbotes ihrer Werbemittel, einschließlich des Tiroler Schulmerkheftes, erhielt, hat die Süd-Tiroler Freiheit vor einigen Jahren bei der damaligen Kinder- und Jugendanwältin, Dr.in Vera Nicolussi-Leck, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben“, erklärt das Leitungsmitglied der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler.
Aus dem Gutachten geht unter anderem klar hervor, dass Schulen in Ausübung ihrer Verwaltungs- und Organisationsautonomie nicht berechtigt sind, ein Verbot der Verbreitung von Merkheften, Leibchen und anderer Werbemittel von politischen Parteien auszusprechen. Dies würde dem Artikel 21 der Verfassung widersprechen, der das Recht auf Äußerung der eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung festschreibt. Zudem räumt Artikel 49 jedem Bürger das Recht ein, in demokratischer Form an der Ausrichtung der Staatspolitik mitzuwirken.
Vorausgesetzt wird, dass besagte Werbemittel nicht der Rechtsordnung widersprechen und außerhalb der Schule produziert und vertrieben werden. Dieses Recht auf Verbreitung der eigenen Meinung wird zudem durch geltendes EU-Recht, die europäische Menschenrechtskonvention und internationales Recht geschützt. Der Minderjährige wird hierbei dem Erwachsenen gleichgestellt, woraus für diesen die gleichen Rechte resultieren. Zudem besteht ein Diskriminierungsverbot von Schülern aufgrund ihrer politischen Ansichten.
Werner Thaler,
Leitungsmitglied der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit