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Regierungskommissariat ermahnt Gemeinde Bozen zur Einhaltung der Bestimmungen zur Zweisprachigkeit

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Regierungskommissariat ermahnt Gemeinde Bozen zur Einhaltung der Bestimmungen zur Zweisprachigkeit

Eingabe der Süd-Tiroler Freiheit zeigt erste Wirkung: Die Regierungskommissärin von Bozen hat die Bozner Gemeindeverwaltung dazu ermahnt die Zweisprachigkeitsbestimmungen einzuhalten. Letzthin hatte die Bewegung Süd-Tiroler Freiheit zahlreiche Verletzungen des Rechts auf Gebrauch der deutschen Muttersprache festgestellt und eine entsprechende Meldung dem Regierungskommissariat übermittelt. Dieses reagierte nun mit einer Ermahnung der Gemeinde Bozen.


Das Leitungsmitglied der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler, sieht darin einen ersten kleinen Erfolg der Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ der Süd-Tiroler Freiheit. Diese wird in den kommenden Wochen genau darauf achten, ob die Stadtverwaltung von Bozen die Abmahnung von Seiten des Staates ernst nimmt oder sich weiterhin über die Gesetze zur Zweisprachigkeit hinwegsetzt.

Bei Nichteinhaltung von Zweisprachigkeitsbestimmungen in Süd-Tirol sind Strafen bis zu 2.500 Euro fällig. Für die Ausstellung der Strafen ist das Regierungskommissariat zuständig.
Werner Thaler
Leitungsmitglied der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit

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