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Vorausgeschickt, dass in der Landtagssitzung vom 14. Jänner 2015 der beschließende Teil des Beschlussantrages der Süd-Tiroler Freiheit Nr. 184/14 mit großer Mehrheit angenommen wurde. Dieser sah vor, sich für die Übertragung der Zuständigkeit für die Einhaltung des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574, vom Regierungskommissariat auf den Landeshauptmann auszusprechen. Ziel ist es, die Sanktionsbefugnis bei Verletzungen der Sprachbestimmungen auf den Landeshauptmann zu übertragen. Deshalb stellt die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen:
- Hat die Landesregierung bereits beim Regierungskommissariat interveniert bzw. Schritte zur Umsetzung des Beschlussantrages eingeleitet?
- Wenn Ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn Nein, warum nicht?
- Wenn Nein, wann gedenkt die Landesregierung die Umsetzung des Beschlussantrages in Angriff zu nehmen?
Süd-Tirol, am 17. Juni 2015
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Antwort des Landeshauptmanns: