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Kein Militärdienst bei doppelter Staatsbürgerschaft.

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Kein Militärdienst bei doppelter Staatsbürgerschaft.

Landeshauptmann Kompatscher hat in einem Radiointerview gestern behauptet, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler auch die Wehrpflicht in Österreich bedeuten würde. Diese Aussage ist nachweislich falsch und stiftet unnötige Verwirrung. Die Süd-Tiroler Freiheit hat beim österreichischen Außenministerium und beim Militärexperten Hubert Speckner Informationen eingeholt, welche klar aufzeigen, dass die Süd-Tiroler von der Militärpflicht befreit wären.

Die Befreiung der Süd-Tiroler vom Militärdienst wäre keine Sonderregel, sondern entspricht der normalen Gesetzgebung im Umgang mit Auslandsösterreichern und Doppelstaatsbürgern. Grundsätzlich gilt, dass österreichische (Doppel-) Staatsbürger nicht zum Militärdienst verpflichtet werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs haben.
Als Beispiel seien hier die im brasilianischen Dreizehnlinden lebenden österreichischen Doppelstaatsbürger genannt, die ebenfalls nicht zum Militärdienst verpflichtet werden.

Der Militärexperte Hubert Speckner stellt hiezu fest.
Zwischen Italien und Österreich gibt es kein Sonderabkommen bzgl. der Wehrdienstpflicht. Es gelten die Bestimmungen von 1975. Das heißt, dass ein in Süd-Tirol wohnender Süd-Tiroler mit österreichischer Staatsbürgerschaft es sich aussuchen kann, in welchem der beiden Staaten er den Wehrdienst ableisten möchte. Wenn, so wie in Italien, keine Wehrdienstpflicht besteht, kann der Süd-Tiroler nicht zum Wehrdienst in Österreich verpflichtet werden.

Auch das österreichische Außenministerium bestätigt dies:
Ein österreichischer Mehrstaater im wehrpflichtigen Alter mit Wohnsitz in einem Land, das als Vertragsstaat der Übereinkommen des Europarats Nr. 43 oder 166 keine Militärpflicht vorsieht und dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, ist dort von der Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes befreit. Besteht in einem Vertragsstaat keine (allgemeine) Wehrpflicht bzw. wurde die Wehrpflicht in einem Vertragsstaat ausgesetzt, wird ein Doppelstaatsbürger, solange dieser seinen Wohnsitz nicht in Österreich hat, zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich nicht verpflichtet.

Durch die doppelte Staatsbürgerschaft stünde den Süd-Tirolern jedoch die Möglichkeit offen, eine berufliche Karriere beim österreichischen Bundesheer einzuschlagen, die bisher — aufgrund mangelnder Staatsbürgerschaft — verwehrt bleibt.

Angesichts der Fehlinformationen, denen selbst der Landeshauptmann unterliegt, zeigt sich die Wichtigkeit einer sachlichen Diskussion zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mit der Expertenanhörung, die am 16. Oktober im Süd-Tiroler Landtag stattfinden wird, sollen auch noch die letzten Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft geklärt werden.

L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.

Archiv, Sven Knoll
„Un grande passo verso la verità“ – Il libro di Hubert Speckner sulla strage di Cima Vallona ora anche in italiano
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