Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, begrüßt die Abschaffung der GIS auf Erstwohnungen, weil damit die Bürger finanziell entlastet werden.
Nicht einverstanden ist Atz Tammerle mit der neuen Bestimmung, dass Gemeinden die Berechnungsgrundlage der GIS auf denkmalgeschützte Gebäude für gewerbliche und kommerzielle Zwecke bis zu 50 % erhöhen können. Sie schreibt: „Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen bereits strengen Bestimmungen, die für die Nutzer mit Einschränkungen verbunden sind. Die Gebäude verfügen meist über keinen Aufzug, was den Zugang in höhere Stockwerke erschwert, oder sie sind nicht mit hochmodernen, gut isolierenden Fenstern ausgestattet, was zu höheren Heizungskosten führt.“
Die Abgeordnete fordert daher, dass, genauso wie die Bauern einen niedrigen GIS-Satz genießen, Ähnliches auch für Unternehmer angestrebt werden sollte. Eine andere Möglichkeit der Entlastung sollte laut Atz Tammerle den Unternehmen dadurch geboten werden, indem auf die saisonal geöffneten Betriebe, insbesondere in der Tourismusbranche, die GIS ausschließlich für den Zeitraum der Nutzung der gewerblichen Immobilie berechnet wird.
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Süd-Tiroler Freiheit