Für die Süd-Tiroler Freiheit hat es den Anschein, dass die Beamten in völliger Unkenntnis der gesetzlichen Regelung sind. Die Bewegung weist wiederholt darauf hin, dass im Umgang mit den Behörden jeder Süd-Tiroler das Recht hat, von seiner Muttersprache Gebrauch zu machen. Wird dieses Recht nicht gewährt, machen sich die Beamten durch ihre Handlung strafbar.
Bereits in den nächsten Tagen wird der Betroffene dem Regierungskommissariat eine Sachverhaltsdarstellung mit allen Details über die Verkehrskontrolle übermitteln. Das Regierungskommissariat ist nämlich für die Ausstellung der Strafe zuständig. Den beiden Polizisten droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.500 Euro pro Person.
Zudem wird sich der Fahrer mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das einsprachig Italienisch abgefasste Übertretungsprotokoll zur Wehr setzen. Ebenso die wesentlichen Daten zur Fahreridentifizierung wurden nur in Italienisch festgehalten.
Die Süd-Tiroler Freiheit erinnert mit Nachdruck daran, dass bei jeder behördlichen Missachtung der Zweisprachigkeit Beschwerde eingereicht werden kann, um die Nichtigkeit der Strafe bzw. des Dokuments zu erwirken. Der Leitspruch der Bewegung in diesem Zusammenhang lautet: „Wenn man von einem Recht nicht Gebrauch macht, stirbt es“.
Die Süd-Tiroler Freiheit wird zu diesem Vorfall auch eine Landtagsanfrage einreichen.
Freies Bündnis für Tirol
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