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Wer hat das Recht auf Sezession?

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Wer hat das Recht auf Sezession?

Prof. Walter Obwexer von der Universität Innsbruck behauptete, dass „das Selbstbestimmungsrecht nur dann als Recht, sich von einem Staat abzuspalten, in Anspruch genommen werden kann, wenn es im Staat eine Minderheit gibt und diese Minderheit in ihrem Bestand bedroht oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt ist.“ (stol, 28.09.2015).

Diese Behauptung ist unrichtig. Artikel 1 der UNO-Menschenrechtspakte sagt ganz klar: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.“ Daniel Turp, Professor für Völkerrecht und Verfassungsrecht an der Universität Montréal, weist immer wieder darauf hin, dass mit „Alle Völker“ keine Einschränkung gemeint ist.

Zudem besagt Artikel 79 des 2010 vom Internationalen Gerichtshof herausgegebenen Rechtsgutachtens zur Gültigkeit der Unabhängigkeitserklärung Kosovos, dass nichts darauf hindeutet, dass eine Unabhängigkeitserklärung außerhalb des Kontextes von „Unterwerfung, Fremdherrschaft und Ausbeutung“ verboten wäre.

Sogar Obwexers Kollege Prof. Peter Hilpold hält fest, dass ein Sezessionsrecht, das sich auf ein Notwehrrecht beschränkt, niemals geltendes Völkerrecht geworden ist.

Weiß Prof. Obwexer über all diese Dinge nicht Bescheid?

Cristian Kollmann

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