Wie bereits in einer Anfrage beantwortet wurde, ist die Stadtgemeinde Meran bereit die Hundekot-Problematik in Meran besser in griff zu bekommen. Deshalb stellt Christoph Mitterhofer einen Beschlussantrag, um die Stadtverwaltung aufzufordern konkrete Maßnahmen wie eine Hundesteuer oder die Errichtung einer Laienbehörde einzuführen.
Seit Jahren schon versucht man die Hundekot Problematik in Meran in den Griff zu bekommen. Dabei würde man sich so einige Diskussionen ersparen, wenn die Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner selbst entsorgen würden. Da die Hunde nicht nur auf öffentlichen Grund ihre Notdurft verrichten, sondern auch auf privaten Grünflächen sowie landwirtschaftlicher Fläche, besteht dringender Bedarf eine Lösung zu finden. Gerade in einer Tourismus- und Kulturstadt, zeugt es nicht gerade von Niveau/Kultur wenn die Straßen gespickt von Hundefäkalien sind. Noch unangenehmer wird es wenn man hineintritt. Da es der Natur des Hundes entspricht sein Geschäft an beliebigen Stellen zu verrichten, liegt die Verantwortung beim Hundebesitzer den Kot zu beseitigen.
- Angesichts der Tatsache das sich ein Großteil der Parteien für eine Lösung dieser Problematik ausspricht
- Das nicht beseitigen von Hundekot auch negative hygienische Aspekte mit sich bringt. Durch Exkremente an den Schuhen können Krankheitserreger ganz einfach verbreitet werden.
- Das Strafen nicht das Ziel sein sollte, bei der Tragweite diese Problems momentan aber die einzige Lösung darstellt.
beschließt der Gemeinderat
1. Die Einführung einer Hundesteuer sollte geprüft werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Einführung einer Hundesteuer erfolgen, welche von der Gemeinde Meran eingenommen und verwaltet wird. Der Betrag beläuft sich auf 50,00 Euro pro registriertem Hund.
Sie dient dem Zwecke die Mehrkosten zu decken, welche durch Hundehalter entstehen. Unter anderem die Befüllung der Hundekotbeutelbehälter und andere Maßnahmen, welche aufgrund fahrlässigen Verhalten, seitens jener Hundehalter entstehen. Die Einnahmen können auch verwendet werden um eine Laienbehörde einzurichten, welche sich mit der Hundekot Problematik beschäftigt.
2. Die Erhöhung des Bußgeldbetrages, bei Verstoß gegen die Regelung der Leinenpflicht (laut Artikel 20, Absatz 5 der Stadtpolizeiordnung) sowie bei nicht sachgemäßen Entfernen von Hundekots (laut Artikel 8, Absatz 2 der Stadtpolizeiordnung), jeweils von 50,00 Euro auf 150,00 Euro.
3. Die Einrichtung einer Laienbehörde, welche der Stadtpolizei unterstellt ist und gezielt Delikten dieser Art nachgehen kann. Die Laienbehörde könnte sich aus Rentner, Freiwilligen bzw. pensionierten Polizisten zusammensetzten, welche gegen eine Vergütung Kontrollen durchführen. Durchaus könnte man diese Laienbehörde auf andere städtische Probleme ansetzten, wie eventuell das Problem illegaler Müllentsorgung.
4. Die Erstellung einer Präventivkampagne, welche die Hundehalter durch eine bewusste Sensibilisierung an das Problem heranführt.
Christoph Mitterhofer,
Ortssprecher der Ortsgruppe Meran
Ergebnis der Abstimmung:
Der Gemeinderat beschließt die Erstellung einer Präventivkampagne, welche die Hundehalter durch eine bewusste Sensibilisierung an das Problem heranführt. Dieser abgeänderte Beschlussantrag wurde mit 26 Ja-Stimmen und einer Enthaltung genehmigt.